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Medizinstrafrecht

Verteidigung gegen den Vorwurf eines Abrechnungsbetrugs oder eines ärztlichen Behandlungsfehlers etc.

Der verwaltende Arzt sieht sich häufig des Vorwurfs eines Abrechnungsbetruges gegenüber. Vielfach sind es schlichte Nachlässigkeiten, ein Fehler von Mitarbeitern, oder aber der Missgunst von Kollegen oder Mitarbeitern oder unzufriedenen Patienten, die einen solchen Verdacht auslösen: Eine entsprechende Mitteilung an die Staatsanwaltschaft, sei der Vorwurf auch noch so weit hergeholt, ruiniert schnell den Ruf und eine Karriere.

Auch der behandelnde Arzt ist vor einer Strafanzeige nicht sicher. Der häufigste Vorwurf hier lautet fahrlässige Körperverletzung wegen nicht „lege artis“ ausgeführter Operation oder Therapie.

Überdies werden immer häufiger Strafverfahren gegen Ärzte, die in Krankenhäusern öffentlicher Trägerschaft tätig sind, wegen des Vorwurfs der Vorteilsannahme im Zusammenhang mit dem sog. Medizin-Sponsoring durch Pharmaunternehmen und Medizinproduktehersteller geführt.

Wenden Sie sich an uns, damit wir frühzeitig die Weichen schon im Ermittlungsverfahren stellen können, um mit der hier besonders erforderlichen Diskretion auf eine baldige Einstellung des Verfahrens hinzuwirken.

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Veröffentlicht am 13/04/2008