So manches gesprochene Wort kann den Gegenüber tief treffen und unter Umständen sogar so sehr, dass dieser daraufhin Anzeige erstattet. Die Beleidigung kommen täglich vor und wird doch nur selten verfolgt. Trotzdem ist es wichtig zu wissen, wann das Gesagte strafbar ist und welche Strafen drohen können.

Was versteht man unter einer Beleidigung?

Gemäß § 185 StGB macht sich strafbar, wer einen anderen beleidigt. Beleidigung im Sinne des § 185 StGB bedeutet die Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung gegenüber dem Beleidigten oder Dritten in dem Willen, dass diese Äußerung auch zur Kenntnis genommen wird. Selbstgespräche, die nur zufällig mitgehört werden, sind daher nicht vom Tatbestand erfasst. Auch muss die beleidigende Äußerung tatsächlich durch eine andere Person wahrgenommen werden und diese muss auch als solche verstanden werden.

Welche Formen der Beleidigung gibt es?

Es gibt mehrere Arten, wie andere beleidigt werden können. Eine Variante ist die Äußerung eines ehrverletzenden Werturteils in Form einer Beschimpfung. Dazu gehören Worte wie Idiot, Arschloch oder Trottel. Auch ehrenrührige Tatsachenbehauptungen gegenüber dem Betroffenen können eine Beleidigung darstellen, wenn dies im Wissen über die Unwahrheit der Äußerung geschieht. Beispielsweise ist es eine Beleidigung jemanden vorzuhalten, er habe jemanden betrogen, obwohl man weiß, dass dies nicht stimmt. Des Weiteren sind auch Gesten, wie das Zeigen des Mittelfingers oder der klassische Scheibenwischer, beleidigende Handlungen im Sinne des § 185 StGB. Auch und vor allem mittels einer Tätlichkeit kann beleidigt werden, wenn eine unmittelbare Einwirkung auf den Körper eines anderen gegeben ist, die wie eine Abwertung der Person anzusehen ist, wie etwa in abfälliger Weise an die Brust einer Frau fassen, oder Ohrfeigen aus Missachtung.

Männchen zeigt Mittelfinger: Beleidigung

Wie hoch ist das Strafmaß?

Gemäß § 185 StGB wird Beleidigung mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bedroht. Wird sie mittels einer Tätlichkeit begangen, droht sogar eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Die Beleidigung nach § 185 StGB wird jedoch gemäß § 194 Abs.1 StGB nur auf Antrag des Opfers verfolgt.

Fazit

Wegen Beleidigung kann man sich schnell strafbar machen, doch wird diese nur in wenigen Fällen von der Staatsanwaltschaft verfolgt. Strikt verfolgt wird die Beleidigung immer dann, wenn der Beleidigte ein Amtsträger ist. In diesen Fällen sollte man sich auch des Beistands eines Fachanwalts für Strafrecht bedienen.