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Internetstrafrecht

Computer- und Internetkriminalität erlangt in den polizeilichen Kriminalstatistiken immer größere Bedeutung. Computer und Internet werden heutzutage zur Begehung von Straftaten quer durch das Strafgesetzbuch benutzt.

Häufig sind dabei Fälle anzutreffen, in denen die Betroffenen sich der Strafbarkeit ihrer Handlungen „per Mausklick“ nicht bewusst waren. Dies gilt gerade für die Fälle des „Herunterladens“ von Musikdateien oder Programmen, die im Netz veröffentlicht wurden. Gelingt es den Ermittlungsbehörden, den Benutzer zu identifizieren, folgt nicht selten eine Hausdurchsuchung, die Beschlagnahme des oder der benutzen Computer. Die Auswertung der so erlangten Daten nimmt häufig Monate in Anspruch.
Geraten Sie im Zusammenhang mit der Benutzung Ihres PC, sei es aufgrund illegal erlangter Dateien, “Phishing Mails“, Internethandel, Beleidigungen, Bedrohungen, Internetpornografie o. ä., jemals mit den Strafverfolgungsbehörden in Berührung, sollten Sie sich zu einem möglichst frühen Zeitpunkt vertrauensvoll an unsere Kanzlei wenden.

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Veröffentlicht am 13/04/2008