Die Verteidigung in der Revisionsinstanz ist eines unserer Spezial- und Interessengebiete innerhalb des Strafrechts.
Wir legen für Sie in Strafverfahren Revision ein, beraten Sie über die zu erwartenden Erfolgsaussichten und führen die Revisionsbegründung für Sie aus. Wir bearbeiten zuvorderst Revisionen von Angeklagten. In Ausnahmefällen auch Revisionen von Nebenklägern.
Wir vertreten Sie bundesweit. Ob des weitgehend formalen Revisionsverfahrens sind wir nicht auf einen Standort festgelegt. Selbstverständlich können Sie uns an unserem Standort in Hamburg oder Karlsruhe persönlich aufsuchen. Die Besprechung kann jedoch auch in Ihrer Heimatstadt durchgeführt werden. Wir verfügen in vielen Städten über die Möglichkeit kurzfristig Besprechungsräume anzumieten. Je nach Bedarf. In strafrechtlichen Revisionsverfahren lässt sich vieles aber auch telefonisch besprechen und klären. Wir richten uns ganz nach Ihnen.
Aufgrund der stetigen Beschäftigung mit dem Revisionsrecht und der diesbezüglichen Schwerpunktsetzung in der strafrechtlichen Praxis, haben wir zu dem Thema Revision in Strafsachen eine eigene Internetpräsenz eingerichtet. Für weitergehende Informationen zum strafrechtlichen Revisionsverfahren, besuchen Sie uns also gerne auf: revsion-strafrecht.
