Die jüngsten Skandale rund um große und einflussreiche Wirtschaftsunternehmen haben das Wirtschaftsstrafrecht in den Mittelpunkt der strafjuristischen wie gesellschaftlichen Diskussion gerückt.
Auch die aktuelle wirtschaftliche Lage, in der viele Unternehmen „um das Überleben kämpfen“, hat Auswirkungen auf die Anzahl von Ermittlungsverfahren. Als klassisches Delikte, welche die Staatsanwaltschaften in letzter Zeit häufiger beschäftigen, seien die Insolvenzverschleppung (§ 15a Insolvenzordnung) und der Bankrott (§ 283 StGB) genannt.
Im Gegensatz zu den im allgemeinen Strafrecht normierten Wirtschaftsdelikten wie Betrug und Untreue gibt es außerhalb des Strafgesetzbuches noch eine Vielzahl von weiteren Wirtschaftsstraftatbeständen, die z. B. im Wettbewerbsrecht oder im Kredit-, Finanz-, Bilanz-, Steuer- Zoll- und Umweltstrafrecht zu finden sind.
Möglichen Fehlentscheidungen der Strafverfolgungsbehörden ist nur durch eine kritische und intensive Begleitung der Verfolgungstätigkeit in jeder Phase eines Wirtschaftsstrafverfahrens zu begegnen; oftmals sind eine spezielle Logistik und hoher anwaltlicher Personaleinsatz gefordert. Besonders wichtig ist, die frühzeitige Beauftragung des Strafverteidigers. Die entscheidenden Weichen werden im Ermittlungsverfahren gestellt. Schon hier kann durch Absprachen mit der Staatsanwaltschaft eine Menge in Ihrem Sinne bewegt werden.
Überhaupt wird gerade in Wirtschaftsstrafsachen der Vorwurf häufig im Wege des sogenannten „Deals“ verhandelt. Hierdurch wird einem langwierigem und aufreibendem Gerichtsverfahren ausgewichen und verhindert, dass die Medien über den Vorwurf ausführlich berichten.
An dem „Deal“ haben auch die Ermittlungsbehörden und Gerichte großes Interesse. Sie verfügen schlicht nicht über ausreichende personelle und logistische Kapazität, um den Vorwurf in allen Einzelheiten zu ermitteln und abzuurteilen. Hier liegt für jeden Verteidiger ein nicht zu unterschätzender, strategischer Ansatz.
Die Rechtsanwälte Dr. Baumhöfener und Viehweg, LL.M. (Wirtschaftsstrafrecht) verstehen es, Sie in Wirtschaftsstrafverfahren diskret zu vertreten und zu verteidigen.
Auch präventiv beraten wir Sie. Wenn Sie also erfahren möchten, was es hinsichtlich der Vermeidung potenzieller Ermittlungsverfahren zu beachten gilt, finden Sie bei uns Antwort.
