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Akteneinsicht im Strafverfahren

Zur Aktenanforderung ist nur ein Verteidiger befugt

Sofern Sie also Beschuldigter eines Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens oder Verletzter einer Straftat sind, kann ein von Ihnen bevollmächtigter Rechtsanwalt für Sie die Akte anfordern (§§ 147, 406e Strafprozessordnung (StPO)).
Nachdem der Verteidiger die Akte eingesehen hat, wird er die weitere Vorgehensweise festlegen und mit Ihnen besprechen. Gegebenenfalls wird er Ihnen die Akte (oder Teile hieraus) kopieren, damit auch Sie besser auf das Verfahren vorbereitet sind.

Treten Sie mit uns in Kontakt. Wir beraten Sie gerne ausführlich und/oder übernehmen Ihre Verteidigung.

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Veröffentlicht am 30/06/2009