An dieser Stelle erhalten Sie einige Tipps zu richtigem Verhalten bei Ermittlungstätigkeiten der Polizei und sonstiger Ermittlungsbehörden.

Akteneinsicht

2009-06-30 17:48:58

Zur Aktenanforderung ist nur ein Verteidiger befugt. Sofern Sie also Beschuldigter eines Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens oder Verletzter einer Straftat sind, kann ein von Ihnen bevollmächtigter Rechtsanwalt für Sie die Akte anfordern (§§ 147, 406e Strafprozessordnung (StPO)). Nachdem der Verteidiger die Akte eingesehen hat, wird er die weit... vollständigen Artikel lesen

Anhörungsbogen

2009-06-30 17:11:29

Sofern Sie als Beschuldigter einen Anhörungsbogen der Polizei oder einer anderen Ermittlungsbehörde (z. B. Zoll) zugesandt bekommen haben, sollten Sie wie folgt vorgehen: Sie sollten so früh wie möglich – spätestens, wenn Sie den Anhörungsbogen erhalten haben – von Ihrem Recht, einen Verteidiger zu befragen, Gebrauch machen. Schick... vollständigen Artikel lesen

Durchsuchung

2009-04-13 14:08:21

Sofern die Polizei Ihre Wohnung oder Geschäftsräume für eine Durchsuchung aufsucht, sollten Sie sich wie folgt vorgehen: Verhalten Sie sich ruhig und kooperativ, aber machen Sie keinerlei Angaben zur Sache. Bitten Sie den leitenden Beamten der Durchsuchung, sich mit Ihrem Verteidiger in Verbindung setzten zu dürfen. Rufen Sie uns sodann an.... vollständigen Artikel lesen

Einspruch gegen Strafbefehl

2009-08-21 19:52:03

Gemäß § 407 StPO können im Verfahren vor dem Strafrichter und im Verfahren, das zur Zuständigkeit des Schöffengerichts gehört, bei Vergehen auf schriftlichen Antrag der Staatsanwaltschaft die Rechtsfolgen der Tat durch schriftlichen Strafbefehl ohne Hauptverhandlung festgesetzt werden. Die Staatsanwaltschaft stellt diesen Antrag, wenn sie na... vollständigen Artikel lesen

Pflichtverteidiger in Hamburg

2009-09-04 20:03:49

Sie werden in einem Bescheid des Gerichts aufgefordert mitzuteilen, ob Sie die Beiordnung eines bestimmten Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger wünschen? Oder, Sie sind unabhängig hiervon der Auffassung, es handelt sich bei der Ihnen vorgeworfenen Tat um einen Fall, in dem ein Verteidiger notwendig mitwirken muss? Sie sollten sich in diesen... vollständigen Artikel lesen

Polizeiliche Vorladung

2009-06-30 16:48:55

Sofern Sie als Beschuldigter zu einer polizeilichen Vernehmung vorgeladen wurden, sollten Sie wie folgt vorgehen: Sie sollten so früh wie möglich – spätestens, wenn Sie die Vorladung erhalten haben – von Ihrem Recht, einen Verteidiger zu befragen, Gebrauch machen. Entweder Sie oder der von Ihnen beauftragte Verteidiger sollte unter de... vollständigen Artikel lesen

Rechtsschutzversicherung

2009-07-14 10:07:40

In Strafverfahren ist die Möglichkeit der Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage zu entlocken, besonders begrenzt. Wenn Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird, also ein Delikt mit mindestens einem Jahr Straferwartung (z. B. Raub, räuberische Erpressung, schwere Körperverletzung, etc.), kommt Versicherungsschutz von vorneherein nicht in Betr... vollständigen Artikel lesen

Verkehrsstrafverfahren

2009-05-29 16:00:15

1. Auch in straßenverkehrsrechtlichen Verfahren lautet der wichtigste Ratschlag: Machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Dies kann und darf in nicht gegen Sie verwendet werden. Die Aussagefreiheit ist der fundamentale Grundsatz des geltenden Strafverfahrensrechts und quasi das Grundrecht eines jeden Beschuldigten. (§§ 136 Abs. ... vollständigen Artikel lesen

Vernehmung und Festnahme

2009-04-13 14:05:21

Sollten Sie Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren sein, so heißt der erste Rat: Machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Machen Sie keine Angaben zur Sache, bevor Sie nicht mit einem Verteidiger gesprochen haben. Dies kann und darf in einer später möglichen Verhandlung vor Gericht nicht gegen Sie verwertet werden. Wichtig i... vollständigen Artikel lesen

Zeugenaussage

2009-04-13 14:11:39

Erscheinen: Erscheint ein ordnungsgemäß von dem Richter oder der Staatsanwaltschaft geladener Zeuge nicht und ist er nicht rechtzeitig genügend entschuldigt, werden dem Zeugen die durch das Ausbleiben verursachten Kosten auferlegt. Zugleich wird ein Ordnungsgeld und für den Fall, dass dies nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft festges... vollständigen Artikel lesen

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