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Verhaltenstipps

Einige Empfehlungen zum richtigen Umgang mit Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaft und Polizei) oder mit Strafgerichten:

Akteneinsicht im Strafverfahren

Sofern Sie also Beschuldigter eines Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens oder Verletzter einer Straftat sind, kann ein von Ihnen bevollmächtigter Rechtsanwalt für Sie die Akte anfordern (§§ 147, 406e Strafprozessordnung (StPO)). Nachdem der Verteidiger die Akte eingesehen hat, wird er die weitere …

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Anhörungsbogen

Sofern Sie als Beschuldigter einen Anhörungsbogen der Polizei oder einer anderen Ermittlungsbehörde (z. B. Zoll) zugesandt bekommen haben, sollten Sie wie folgt vorgehen: Sie sollten so früh wie möglich – spätestens, wenn Sie den Anhörungsbogen erhalten haben – von Ihrem …

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BAföG-Betrug

Da wir immer wieder Fälle des sogenannten BAföG-Betrugs betreuen, möchten wir Ihnen im Folgenden den Ablauf darstellen, der einem solchem Verfahren typischerweise zu Grunde liegt. Dabei orientieren wir uns streng chronologisch von der ersten Aufforderung des BAföG Amtes bis zur …

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Durchsuchung

Sofern die Polizei Ihre Wohnung oder Geschäftsräume für eine Durchsuchung aufsucht, sollten Sie wie folgt vorgehen: Verhalten Sie sich ruhig und kooperativ, aber machen Sie keinerlei Angaben zur Sache. Bitten Sie den leitenden Beamten der Durchsuchung, sich mit Ihrem Verteidiger …

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Einspruch gegen einen Strafbefehl

Gemäß § 407 StPO können im Verfahren vor dem Strafrichter und im Verfahren, das zur Zuständigkeit des Schöffengerichts gehört, bei Vergehen auf schriftlichen Antrag der Staatsanwaltschaft die Rechtsfolgen der Tat durch schriftlichen Strafbefehl ohne Hauptverhandlung festgesetzt werden. Die Staatsanwaltschaft stellt …

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Pflichtverteidiger Hamburg

Sie werden in einem Bescheid des Gerichts aufgefordert mitzuteilen, ob Sie die Beiordnung eines bestimmten Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger wünschen? Oder, Sie sind unabhängig hiervon der Auffassung, es handelt sich bei der Ihnen vorgeworfenen Tat um einen Fall, in dem ein …

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Polizeiliche Vorladung

Sofern Sie als Beschuldigter zu einer polizeilichen Vernehmung vorgeladen wurden, sollten Sie wie folgt vorgehen: Sie sollten so früh wie möglich – spätestens, wenn Sie die Vorladung erhalten haben – von Ihrem Recht, einen Verteidiger zu befragen, Gebrauch machen. Entweder …

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Rechtsschutzversicherung

In Strafverfahren ist die Möglichkeit der Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage zu entlocken, besonders begrenzt. Wenn Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird, also ein Delikt mit mindestens einem Jahr Straferwartung (z. B. Raub, räuberische Erpressung, schwere Körperverletzung, etc.), kommt Versicherungsschutz von vorneherein nicht …

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Vernehmung und Festnahme

Sollten Sie Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren sein, so heißt der erste Rat: Machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Machen Sie keine Angaben zur Sache, bevor Sie nicht mit einem Verteidiger gesprochen haben. Dies kann und darf in einer späteren Verhandlung …

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Zeugenaussage

Erscheinen: Erscheint ein ordnungsgemäß von Gericht oder Staatsanwaltschaft geladener Zeuge nicht und ist er nicht entschuldigt, werden dem Zeugen die durch das Ausbleiben verursachten Kosten auferlegt. Zugleich wird ein Ordnungsgeld, und für den Fall, dass dies nicht beigetrieben werden kann, …

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