Manche Akte regt doch zum schmunzeln an. Folgender kleiner Fall:
Der Mandant war „schwarzgefahren“. Um hierbei nicht vorschnell aufzufallen, hatte er ein Semesterticket gefälscht. Leider wurde er kontrolliert, sein Imitat fiel auf.
Ein Angestellter der Hamburger Hochbahn AG gab bei der Polizei folgenden Sachverhalt zu Protokoll (Auszug):
„Anlässlich eines Einsatzes hielten wir (…) uns als Besatzung des (…) am U-Bahnhof Emilienstraße auf. Im Eingangsbereich wurden Fahrkartenkontrollen durchgeführt. Wir gingen in den Raum der U-Bahn-Wacht.
Ein Angestellter der Hochbahn kam in den Raum, um einen Fahrschein auf Echtheit zu prüfen. Ich sah, wie eine weitere Person (mein Mandant) bis an die Tür mit kam. Als der Hochbahnangestellte die UV-Lampe über den Fahrschein hielt, hörte ich lautes Getrampel. Die Person, dessen Fahrschein überprüft werden sollte, war geflüchtet.
Einige Minuten später sah ich nun, wie zwei Hochbahnangestellte mit der Person zurückkamen. Außerdem war nun noch eine weibliche Person (seine Freundin) dabei.
Der Beschuldigte (…) gab zu, dass das Semesterticket kopiert sei. Der Hochbahnangestellte erklärte dem Beschuldigten, dass er den Fahrschein nicht zurückbekommt, da dieser einbehalten wird.
Der Beschuldigte riss nun dem Hochbahnangestellten (..) den Fahrschein aus der Hand und steckte diesen in den Mund. Gleichzeitig drehte der Beschuldigte sich von den Angestellten ab, damit diese den Fahrschein nicht wieder aus dem Mund nehmen konnten. Nun kauerte er sich auf den Boden und versteckte sein Gesicht.
Der weiblichen Person war die Situation offensichtlich unangenehm. Sie schüttelte den Kopf und hielt sich die Hände vors Gesicht.
Kurz darauf stand der Beschuldigte auf. Er guckte in Richtung der Hochbahnangestellten und grinste zufrieden. Nun öffnete er den Mund, damit alle sehen konnten, dass der Fahrschein nicht mehr in seinem Mund war. Er hob sogar die Zunge noch einmal hoch.“
Das Verfahren wurde übrigens eingestellt.