Korruption im Gesundheitswesen ist kein Randphänomen. Gerade in einem sensiblen Bereich wie der medizinischen Versorgung können selbst gut gemeinte Gesten oder gewachsene Beziehungen schnell strafrechtlich relevant werden.
Korruption im Gesundheitswesen ist kein Randphänomen. Gerade in einem sensiblen Bereich wie der medizinischen Versorgung können selbst gut gemeinte Gesten oder gewachsene Beziehungen schnell strafrechtlich relevant werden.