....sexueller Missbrauch von Kindern i.S.d. §§ 176 ff. StGB.
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Vorladung wegen Cyber-Grooming erhalten? Erfahrener Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht aus Hamburg berät Sie zu § 176 IV Nr. 3 StGB.
Neuerungen im Sexualstrafrecht, durch die die EU-Richtlinie zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung umgesetzt wurde.
Das World Wide Web als Tatort.