Strafverteidiger Hamburg - Rechtsanwalt Strafrecht
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Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

Revisionserfolg

§ 315b StGB: Abstrakte Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs, die sich zu einer konkreten Gefahr für eines der genannten Schutzobjekte verdichtet.

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Strafrecht Aktuell
Rechtsanwalt Fahrerflucht
Kraftfahrzeug als gefährliches Werkzeug

...i.S.d. § 224 Absatz I Nr. 2 StGB?

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Strafrecht Aktuell
Rechtsanwalt Fahrerflucht
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, § 315b StGB

Das Opfer, welches gefährdet isl, muss sich zu dem Zeitpunkt, in dem der Täter zu seinem Vorhaben ansetzt, im öffentlichen Verkehrsraum befunden haben.

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Strafrecht Aktuell
Strafverteidigung: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Baumhöfener
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