HIV-Erkrankter kann sich der gefährlichen Körperverletzung nach den §§ 223, 224 StGB strafbar machen, wenn er den Partner beim Sexualkontakt ansteckt.
HIV-Erkrankter kann sich der gefährlichen Körperverletzung nach den §§ 223, 224 StGB strafbar machen, wenn er den Partner beim Sexualkontakt ansteckt.