Zentraler Paragraph im Sexualstrafrecht: § 177 StGB regelt sexuelle Nötigung, Übergriffe und Vergewaltigung.
Zentraler Paragraph im Sexualstrafrecht: § 177 StGB regelt sexuelle Nötigung, Übergriffe und Vergewaltigung.
Künstliche Intelligenz kann Daten analysieren – doch Strafverteidigung braucht mehr: Empathie, strategisches Denken, persönliche Präsenz und besondere Befugnisse wie Schweigepflicht und Akteneinsicht. Der Beitrag erklärt, warum diese Verantwortung allein beim Strafverteidiger liegt.