Cannabis ist der Oberbegriff aller Drogen, die durch die Hanf-Pflanze gewonnen werden. Dazu gehören Marihuana, Haschisch und Haschisch-Öl. Diese werden entweder geraucht oder über Speisen und Getränke zu sich genommen.

Doch unabhängig von der Einnahmeform sind der Besitz sowie der Erwerb von Cannabis strafbar. Häufig hört man aber von Freimengen.

Wieviel Cannabis ist erlaubt?

Gemäß § 29 Betäubungsmittelgesetz ist der Erwerb und Besitz von Cannabisprodukten strafbar. Unwichtig ist dabei, ob die Droge zum Eigenverbrauch oder zum Weiterverkauf gedacht ist. Das Bundesverfassungsgericht sieht dies auch als zulässig an und hat darin keinen Verstoß gegen das Grundgesetz erkannt. Allerdings machten es dabei eine Ausnahme. Beim Besitz von nur geringen Mengen Cannabis darf dies nicht zur Strafbarkeit führen. Lediglich der Besitz von großen Mengen Cannabis kann zu einer Gefährdung der Allgemeinheit führen und daher den Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht nach Art. 2 Abs. 2 GG rechtfertigen.

Erlaubte Freimengen

Das Bundesverfassungsgericht selbst hat aber keine Freimengen festgesetzt. Dies sollte Sache der Bundesländer sein. So sind in Berlin z.B. 10 Gramm und in Ausnahmefällen sogar 15 Gramm, in Bayern 6 Gramm, in Hamburg 6 Gramm, in Niedersachsen 6 Gramm, in Bremen 10 und in
Nord-Rhein-Westfalen ebenfalls 10 Gramm erlaubt.

Wichtig!

Wichtig ist zu beachten, dass diese Freimengen von den Bundesländern festgelegt wurden und nicht gesetzlich festgeschrieben sind. Sie beruhen lediglich auf internen Richtlinien der Staatsanwaltschaften. Daher ist es grundsätzlich möglich von diesen Freimengen abzuweichen.
So kann wie z.B beim Amtsgericht Hersbruck auch der Besitz von nur 0,01 Gramm Cannabis zu einer Verurteilung führen.