Datenhehlerei betrifft den Handel mit illegal erlangten Daten. Der An- und Verkauf von gestohlenen Daten war bislang nicht strafbar. Geahndet wurde lediglich die rechtswidrige Beschaffung von Daten, also das Hacking. Dies soll sich in Zukunft ändern. Ein neuer Straftatbestand, der den Handel mit rechtswidrig erlangten Daten unter Strafe stellt, soll ins Strafgesetzbuch eingefügt werden.

Gesetzesinitiative des Bundesrates

Eine entsprechende Gesetzesinitiative kam vom Bundesrat. Dieser legte dem Bundestag einen Entwurf über ein Gesetz zur Strafbarkeit der Datenhehlerei vor. Demnach könnte Datenhehlerei in Zukunft mit bis zu fünf Jahren Haft oder einer Geldstrafe geahndet werden. Der Bundestag begrüßte dies.

Hintergründe und Ausgestaltung der geplanten Regelung

Die Initiative liegt in der weiter steigenden Zahl von Hackerangriffen begründet. Bestraft werden soll jedoch lediglich der Handel mit Daten, an deren Nichtverbreitung ein schutzwürdiges Interesse hängt und die nicht aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden könnten.

Ebenfalls müssten Täter mit Bereicherungs- und Schädigungsabsicht handeln. Ausgenommen hierbei ist staatliches Handeln. Der Ankauf von rechtswidrig erlangten Steuer-CDs soll demnach unberührt bleiben. Zum Zwecke der Strafverfolgung von Datenhehlerei soll die Telekommunikationsüberwachung in erheblichem Umfang ausgedehnt werden.

Kritik am geplanten Vorhaben

Datenschützer kritisieren den Vorschlag des Bundesrates. Journalistische Tätigkeit kann hierdurch maßgeblich eingeschränkt werden, da sich Journalisten regelmäßig auf brisante Informationen, z.B. von sog. Whistleblowern, beziehen.

Fazit

Der Straftatbestand der Datenhehlerei soll eine Ergänzung zur Strafbarkeit des Hackings sein. Schwachpunkte lassen sich beim Datenschutz ausmachen. Lockerungen bei der Telekommunikationsüberwachung erhitzen regelmäßig die Gemüter, ebenso verhält es sich mit der Einschränkung der Pressefreiheit.

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