Das Jugendstrafrecht und damit das Jugendgerichtsgesetz (JGG) muss Anwendung finden, wenn der jugendliche Täter zur Tatzeit 14-17 Jahre alt war. Wer zur Tatzeit jünger als 14 Jahre alt war, kann nicht strafrechtlich sanktioniert werden. Das JGG kommt hier demnach nicht zur Anwendung.

Anwalt Jugendstrafrecht Hamburg
Haben Sie Fragen? Wir sind Ihre Experten für Jugendstrafrecht in Hamburg. Kontaktieren Sie mich gerne telefonisch unter 040 38 65 23 44 oder per E-Mail an: info@strafverteidigung-hamburg.com

Dieses Alter stellt eine rechtliche Grenze dar, die das deutsche Strafrecht zieht, um sicherzustellen, dass Personen unterhalb dieser Altersgrenze als strafunmündig gelten. Hierbei wird davon ausgegangen, dass Kinder unter 14 Jahren noch nicht die nötige Reife und Einsichtsfähigkeit besitzen, um die Tragweite ihres Handelns vollumfänglich zu verstehen und entsprechend zur Verantwortung gezogen zu werden. Stattdessen können sozialpädagogische Maßnahmen oder Eingriffe des Jugendamts erfolgen, um das Verhalten des Kindes zu lenken und eine positive Entwicklung zu fördern.

In diesem Beitrag wird das Jugendstrafrecht, insbesondere das Jugendgerichtsgesetz (JGG), detailliert vorgestellt. Es wird erläutert, ab welchem Alter Jugendliche strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können und unter welchen Bedingungen das Jugendstrafrecht auch auf Heranwachsende angewendet werden kann.

Zudem wird der Erziehungsgedanke, der das Jugendstrafrecht prägt, hervorgehoben, sowie die spezifischen Maßnahmen und Sanktionen dargestellt. Abschließend wird die besondere Bedeutung einer frühzeitigen und spezialisierten Verteidigung durch einen erfahrenen Jugendstrafverteidiger betont.

Anwendung des Jugendstrafrechts bei Heranwachsenden

Das Jugendstrafrecht kann Anwendung finden, wenn der Täter zur Zeit der Tat 18, aber noch nicht 21 Jahre alt ist. Hier spricht das Gesetz von Heranwachsenden. Maßgeblich für die Bewertung, ob das Jugendgerichtsgesetz auf Beschuldigte dieser Altersgruppe Anwendung findet, ist die Beurteilung, ob der Täter zum Zeitpunkt der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung eher noch einem Jugendlichen gleichstand oder ob es sich bei seiner ihm vorgeworfenen Tat um eine typische Jugendverfehlung gehandelt hat. Die Einschätzung dieser Kriterien obliegt in der Regel dem Gericht, welches dabei psychologische und soziologische Gutachten hinzuziehen kann, um die individuelle Reife des Täters zu beurteilen.

Sexualstrafrecht Hamburg

Mehr zu den Altersgrenzen im Sexualstrafrecht erfahren Sie in diesem Beitrag.

Ein weiterer zentraler Aspekt ist, dass das Gericht hierbei nicht nur die biografische und soziale Situation des Täters, sondern auch die spezifischen Umstände der Tat berücksichtigt. Es wird geprüft, ob die Tat durch jugendtypische Motive, wie Gruppenzwang, Geltungsbedürfnis oder mangelnde Impulskontrolle, geprägt war. Besonders in Fällen, in denen Heranwachsende in schwierigen familiären Verhältnissen aufgewachsen sind oder keinen geregelten Lebensalltag hatten, kann dies zu einer Anwendung des Jugendstrafrechts führen. Ziel ist es, die jungen Menschen nicht allein zu bestrafen, sondern sie auf einen verantwortungsbewussten Lebensweg zu führen.

Erziehungsgedanke prägt das Jugendstrafrecht

Das Jugendgerichtsgesetz ist im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht von dem sogenannten Erziehungsgedanken geprägt. Es soll durch Instrumente wie Erziehungsmaßregeln und den so tatsächlich noch genannten Zuchtmitteln (vgl. § 13 JGG) primär erzieherisch auf den jungen Täter einwirken. Zu den Erziehungsmaßregeln gehören etwa die Weisung, einen sozialen Trainingskurs zu besuchen, oder die Verpflichtung, gemeinnützige Arbeit zu leisten. Diese Maßnahmen sind darauf ausgelegt, den Jugendlichen Verantwortung für sein Handeln zu lehren und ihm gleichzeitig die Möglichkeit zu geben, Wiedergutmachung zu leisten.

Die sogenannten Zuchtmittel, zu denen beispielsweise Verwarnungen oder Auflagen wie Schadenswiedergutmachung oder Entschuldigung beim Opfer zählen, stellen eine mildere Form der Sanktion dar. Sie sollen dem Jugendlichen die Konsequenzen seines Verhaltens verdeutlichen, ohne dabei den Charakter einer Strafe im klassischen Sinne zu haben. Als letztes, unausweichliches Mittel, sieht das JGG auch die Jugendstrafe vor. Doch selbst die maximale Straferwartung von zehn Jahren – die äußerst selten und lediglich bei besonders schwerwiegenden Taten ausgesprochen wird – fällt hier im Vergleich zur Erwachsenenstrafhaft wesentlich geringer aus.

Besonders hervorzuheben ist, dass der Erziehungsgedanke nicht nur die Art und Schwere der Sanktionen beeinflusst, sondern auch den gesamten Verfahrensablauf. So wird im Jugendstrafrecht stärker darauf geachtet, das Verfahren für den jungen Täter so belastungsarm wie möglich zu gestalten. Dazu gehören beispielsweise die Möglichkeit, Verfahren ohne öffentliche Hauptverhandlung zu beenden, oder das Bemühen, eine schnelle Verfahrensführung sicherzustellen, um lange Belastungsphasen zu vermeiden.

Erwachsenwerden: Symbolbild für Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht als Spezialgebiet innerhalb der Strafverteidigung

Das Jugendstrafrecht ist eines meiner Spezialgebiete innerhalb des Strafrechts. Rechtsanwalt Dr. Baumhöfener ist als promovierter Jugendstrafrechtler ausgewiesener Experte für Jugendstrafrecht in Hamburg und sowohl im Umgang mit den Ermittlungsbehörden und Gerichten als auch mit den jugendlichen Mandanten besonders erfahren und qualifiziert. Meine Arbeit zeichnet sich durch eine Kombination aus juristischer Fachkompetenz und Einfühlungsvermögen aus, die in diesem sensiblen Bereich von entscheidender Bedeutung ist.

Jugendliche Mandanten erfordern eine besondere Herangehensweise, da sie sich oft in einer emotionalen Ausnahmesituation befinden und das Vertrauen zu ihrem Verteidiger entscheidend für den Erfolg der Verteidigung ist. Dabei spielt auch der Kontakt zu den Eltern oder Erziehungsberechtigten eine wichtige Rolle, um ein gemeinsames Verständnis für die Situation zu entwickeln und die bestmögliche Unterstützung zu gewährleisten.

Die Bedeutung einer frühzeitigen Einschaltung eines Anwalts für Jugendstrafrecht in Hamburg

Für eine effiziente Verteidigung ist auch hier – wie in allen Strafsachen – anzuraten, einen Anwalt für Jugendstrafrecht in Hamburg so früh wie möglich zu kontaktieren. Dies gilt vor allem in Jugendstrafverfahren, da das Jugendgerichtgesetz mehr als ausreichend Instrumente bietet, dass Verfahren im Vorwege, ohne Durchführung einer belastenden Gerichtsverhandlung, zu beenden. Dabei gehen diese Instrumente über die im Erwachsenenstrafrecht weit hinaus.

Kontakt

Als Experten für Strafrecht in Hamburg sind wir für Sie da! Nehmen Sie Kontakt zu uns auf! Sie können sich darauf verlassen, dass wir Ihr Anliegen vertrauensvoll und mit der nötigen Sorgfalt behandeln.

Ein erfahrener Anwalt des Jugendstrafrechts kann frühzeitig auf eine Verfahrenseinstellung hinwirken, indem er mit den Ermittlungsbehörden und der Staatsanwaltschaft in Kontakt tritt und prüft, ob Maßnahmen wie die Teilnahme an sozialen Trainingskursen oder die Ableistung gemeinnütziger Arbeit als Ersatz für ein Gerichtsverfahren infrage kommen.

Darüber hinaus können erfahrene Verteidiger dafür sorgen, dass im Falle einer Hauptverhandlung die Umstände der Tat und die Persönlichkeit des Jugendlichen umfassend beleuchtet werden, um eine angemessene und faire Entscheidung des Gerichts zu erreichen. Dabei gilt es auch, die Interessen des jugendlichen Mandanten mit den Anforderungen des Gerichts und der Staatsanwaltschaft in Einklang zu bringen. Ziel ist es, den Jugendlichen nicht nur vor einer unverhältnismäßigen Bestrafung zu bewahren, sondern auch seine Zukunftsperspektiven zu wahren und ihm Wege zur Resozialisierung zu eröffnen.

Die Bedeutung von sozialen Einrichtungen und Präventionsarbeit

Durch diese frühzeitige und kompetente Verteidigung können viele Jugendliche vor den schwerwiegenden Konsequenzen eines Strafverfahrens bewahrt werden, während gleichzeitig die notwendige erzieherische Wirkung erzielt wird. Ein entscheidender Faktor ist dabei auch die enge Zusammenarbeit mit sozialen Einrichtungen und Institutionen, die den Jugendlichen in ihrer Entwicklung unterstützen können

Solche Institutionen können dazu beitragen, dass Jugendliche nach einer Straftat wieder in die Gesellschaft integriert werden und die notwendige Unterstützung erhalten, um ein straffreies Leben zu führen. Präventionsarbeit spielt hierbei eine Schlüsselrolle, da sie darauf abzielt, Straftaten im Vorfeld zu verhindern und gefährdete Jugendliche durch Beratung und Begleitung zu stabilisieren.

Eine zweite Chance für junge Menschen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Jugendstrafrecht nicht nur ein Rechtsgebiet mit besonderen Herausforderungen, sondern auch mit großem gesellschaftlichem Potenzial ist. Eine professionelle und engagierte Verteidigung kann dazu beitragen, die Weichen für eine nachhaltige Resozialisierung zu stellen, die Lebenswege junger Menschen positiv zu beeinflussen und ihnen eine zweite Chance zu geben, wodurch sie die Möglichkeit erhalten, aus ihren Fehlern zu lernen und ihren Platz in der Gesellschaft aktiv und positiv zu gestalten. 

Fazit: Das Wichtigste im Überblick

  • Strafmündigkeit: Jugendliche sind ab 14 Jahren strafmündig; unter 14-Jährige gelten als strafunmündig und unterliegen sozialpädagogischen Maßnahmen statt strafrechtlichen Sanktionen.
  • Anwendung bei Heranwachsenden: Das Jugendstrafrecht kann auf 18- bis 20-Jährige angewendet werden, wenn diese in ihrer Entwicklung eher einem Jugendlichen gleichen oder ihre Tat jugendtypische Merkmale aufweist.
  • Erziehungsgedanke: Das Jugendstrafrecht priorisiert erzieherische Maßnahmen wie soziale Trainingskurse und gemeinnützige Arbeit vor Strafen. Jugendstrafe ist das letzte Mittel und maximal auf zehn Jahre begrenzt.
  • Verfahrensführung: Jugendstrafverfahren werden möglichst belastungsarm gestaltet, beispielsweise durch schnelle Verfahren oder alternative Konfliktlösungsmethoden.
  • Bedeutung eines spezialisierten Anwalts: Ein erfahrener Jugendstrafverteidiger kann frühzeitig Verfahrenseinstellungen erreichen und die Interessen des Mandanten effektiv vertreten, um die negativen Folgen eines Strafverfahrens zu minimieren.

FAQ: Häufige Fragen zum Thema Anwalt Jugendstrafrecht Hamburg

Jugendliche sind ab dem Alter von 14 Jahren strafmündig. Kinder unter 14 Jahren gelten als strafunmündig und können nicht strafrechtlich sanktioniert werden.

Das Jugendstrafrecht kann bei 18- bis 20-Jährigen angewendet werden, wenn sie nach ihrer Entwicklung eher einem Jugendlichen gleichen oder ihre Tat jugendtypische Merkmale aufweist.

Das Jugendstrafrecht legt den Fokus auf erzieherische Maßnahmen wie soziale Trainingskurse, gemeinnützige Arbeit und Zuchtmittel wie Verwarnungen oder Schadenswiedergutmachung.

Ein erfahrener Jugendstrafverteidiger kann frühzeitig Verfahrenseinstellungen erreichen, belastende Gerichtsverfahren vermeiden und eine faire Beurteilung des jungen Täters sicherstellen.

Das Jugendstrafrecht ist durch den Erziehungsgedanken geprägt, verfolgt mildere Sanktionen und stellt die Resozialisierung des Jugendlichen in den Vordergrund.

Das könnte Sie auch interessieren