Mittlerweile kennt fast jeder jemanden, der über andere Personen hörte, dass diese einen gefälschten Impfausweis besitzen, da sie sich einer Covid 19- Impfung widersetzen. Es soll hier nicht um die medizinischen, moralischen und gesellschaftlichen Pro- und Contra- Punkte einer Corona Impfung gehen, sondern darum, welche Handlung bezüglich Impfpass Fälschungen eigentlich strafbar sein kann.

Dabei ist zu beachten, dass es Ende 2021 eine Gesetzesänderung gab, um Strafbarkeitslücken zu schließen. Diese Änderung erfolgte im Rahmen des „Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften“ (BGBl. I S. 4906) und zielte konkret auf den Missbrauch von Gesundheitszeugnissen.
Es zeigt sich bereits hier die Wichtigkeit, einen erfahrenen Strafverteidiger möglichst früh einzubinden, sofern man als Beschuldigter polizeilichen Ermittlungen ausgesetzt ist. Die unüberschaubare Gesetzeslage sowohl nach dem Strafgesetzbuch als auch nach dem Infektionsschutzgesetz bedarf einer umsichtigen Verteidigungsstrategie eines Strafverteidigers, der auch auf dem Gebiet des Revisionsrechtes versiert ist.
Zudem ist zu beachten, dass in vielen Bundesländern Schwerpunktstaatsanwaltschaften eingerichtet wurden, die gezielt gegen Fälschungen im Zusammenhang mit Covid-Zertifikaten ermitteln. Die Strafverfolgungsbehörden nutzen zunehmend digitale Auswertungsmethoden und verdeckte Ermittlungen, um organisierte Strukturen hinter der Fälschung und dem Vertrieb aufzudecken.
In diesem Beitrag geht es um die strafrechtlichen Folgen im Zusammenhang mit gefälschten Impfausweisen, insbesondere im Kontext der Corona Pandemie. Dabei wird erklärt, welche gesetzlichen Vorschriften einschlägig sind, welche Strafen drohen können und wie sich die Gesetzeslage seit Ende 2021 geändert hat. Der Beitrag beleuchtet typische Fallkonstellationen – vom Gebrauch eines gefälschten Impfpasses bis zur gewerbsmäßigen Herstellung – und gibt einen Überblick über aktuelle rechtliche Entwicklungen und praktische Risiken.
Inhaltsverzeichnis
- Welche Strafe droht beim Herstellen oder Verwenden von gefälschten Corona- Impfausweisen oder Impfzertifikaten?
- Strafbarkeit bei Vorlage eines gefälschten Impfausweises in der Apotheke?
- Machen sich Anbieter und Verkäufer eines gefälschten Impfausweises strafbar?
- Darf man den Impfausweis eines anderen nutzen?
- Fazit: Die wichtigsten Punkte im Überblick
- Häufig gestellte Fragen (FAQ):
Welche Strafe droht beim Herstellen oder Verwenden von gefälschten Corona- Impfausweisen oder Impfzertifikaten?
Ein Impfausweis bzw. ein Impfzertifikat stellt zunächst eine Urkunde dar, weswegen die Urkundendelikte nach den §§ 267 ff. StGB einschlägig sind. Eine Urkunde stellt eine verkörperte Gedankenerklärung dar, die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist sowie einen Aussteller erkennen lässt.
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Vor der Gesetzesänderung zum 24. November 2021 gab es für Gesundheitszeugnisse als speziellere Urkunden die Vorschriften nach §§ 277 ff. StGB. Problematisch war, dass der Tatbestand nach § 279 StGB eine Täuschung gegenüber Behörden oder Versicherungsgesellschaften vorsah. Der Gesetzgeber hatte damals schlicht nicht daran gedacht, dass einmal gefälschte Impfpässe vorwiegend gegenüber Discotheken oder Gastronomiebetrieben vorgezeigt werden.
Neben einer Gesetzeslücke gab es auch eine Rechtsunsicherheit, da es widersprüchliche Meinungen gab und gibt, ob bei einem Gesundheitszeugnis dennoch hilfsweise auf die allgemeineren Vorschriften nach §§ 267 ff. StGB übergegangen werden kann. Viele gehen von einer Sperrwirkung bei Vorliegen eines Gesundheitszeugnisses aus. Diese Sperrwirkung, die etwa von der Generalstaatsanwaltschaft Niedersachsen gerade nicht geteilt wird, wurde etwa vom Landgericht Osnabrück im Beschluss vom 26. Oktober 2021, Az.: 3 Qs 38/21 bestätigt.
Daher hatte der Gesetzgeber nun die §§ 277 ff. StGB dementsprechend angepasst, dass es fortan nur noch auf eine Täuschung im Rechtsverkehr ankommt. Es spielt keine Rolle mehr, ob der gefälschte Nachweis gegenüber einer Behörde, einem Arbeitgeber oder einem privaten Veranstalter erbracht wurde – entscheidend ist, dass eine relevante Täuschung im Rechtsverkehr vorliegt.
Beschuldigte sollten aber auch bei einem Ermittlungsverfahren, welches vor dem 24. November 2021 eingeleitet wurde, unbedingt anwaltlichen Rat hinzuziehen. Denn es kommt entscheidend darauf an, welches Recht zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Tat galt und wie dieses auszulegen ist.
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Strafbarkeit bei Vorlage eines gefälschten Impfausweises in der Apotheke?
Die meisten Inhaber eines gefälschten Impfausweises wollen sich ein digitales Zertifikat für die jeweilige App in der Apotheke besorgen. Es drängt sich daher die Frage auf, ob das Vorzeigen eines gefälschten Impfausweises in einer Apotheke strafbar ist.
Man könnte auf die Idee kommen, die Apotheke als Behörde nach § 11 StGB zu definieren, da diese in § 22 Infektionsschutzgesetz genannt wird. Dieses wurde jedoch durch Gerichte nicht bestätigt, weswegen die Vorlage eines Gesundheitszeugnisses bei einer Apotheke als privates Unternehmen gemäß obiger Ausführungen nicht strafbar war.
Auch der obig bezeichnete Beschluss des Landgerichts Osnabrück befasste sich mit dem Vorzeigen eines gefälschten Impfausweises in einer Apotheke. Aufgrund der Gesetzesänderung zum 24. November 2021, wonach der objektive Tatbestand nach § 277- 279 StGB so geändert wurde, dass die Täuschung nicht mehr bei Behörden oder Versicherungen erfolgen muss, kommt nun eine Strafbarkeit in Betracht.
Als Rechtsfolge sieht § 279 StGB nun vor, dass eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe verhängt werden kann. Ferner steht in der aktuellen Gesetzesbegründung, dass regelmäßig auch eine Strafbarkeit nach den allgemeineren Vorschriften der §§ 267 ff. StGB in Betracht kämen, womit höhere Freiheitsstrafen möglich wären. Je nach Fallkonstellation kann § 267 StGB eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vorsehen – in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren.
In der Praxis ist entscheidend, ob der Impfpass vollständig gefälscht wurde (Totalfälschung) oder nur in Teilen verändert wurde (z.?B. durch nachträgliches Einfügen von Impfungen). Auch der subjektive Tatvorsatz spielt eine Rolle – also die Frage, ob der Täter wusste und wollte, dass er mit der Urkunde täuscht.
Machen sich Anbieter und Verkäufer eines gefälschten Impfausweises strafbar?
Nachdem der Gesetzgeber nun das Benutzen eines gefälschten Impfausweises unter Strafe stellte, wurde auch § 275 Abs. I a StGB neu eingeführt. Die Vorbereitung der Herstellung von falschen Impfausweisen ist nun strafbar. Dieses gilt sowohl für die Vorbereitung zur Herstellung eines falschen Impfausweises, indem eine in Wahrheit nicht durchgeführte Impfung dokumentiert wird als auch für den Fall, dass ein solcher falscher Impfausweis einem anderen verschafft wird.
Die Rechtsfolge sieht hier eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe vor, wobei die Aussetzung zur Bewährung bereits problematisch werden kann. Bei gewerbsmäßigen oder bandenmäßigen Handeln nach § 275 Abs. II StGB drohen sogar bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe, womit eine Bewährung ausscheidet. Ab einem Strafmaß von zwei Jahren scheidet eine Bewährung grundsätzlich aus.
Die Rechtsprechung differenziert bei bandenmäßigem Handeln streng: Wird beispielsweise eine größere Menge an Impfausweisen in Umlauf gebracht oder gar ein Onlinevertrieb (z.?B. über Telegram oder Darknet) betrieben, kann dies schnell als gewerbsmäßig eingestuft werden. Auch bloßes „Vermitteln“ – etwa durch Kontakte zu Fälschern – kann bereits strafbar sein.
In folgendem Beitrag informieren wir über das Thema Drogenhandel als Mitglied einer Bande.
Darf man den Impfausweis eines anderen nutzen?
Nach § 281 StGB ist es strafbar, Ausweisdokumente anderer Personen zu nutzen, um damit eine Täuschung im Rechtsverkehr herbeizuführen. Dabei verhält es sich so, dass Impfausweise als Gesundheitszeugnisse nach § 281 Abs. II StGB einem Ausweisdokument gleichstehen. Rechtsfolge ist hierbei eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
Das gilt insbesondere dann, wenn jemand einen echten Impfausweis einer anderen – tatsächlich geimpften – Person nutzt, um sich selbst als geimpft auszugeben. Auch das digitale Zertifikat (QR-Code) einer anderen Person zu verwenden, fällt darunter. In Einzelfällen wird zusätzlich auch ein Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz (§ 73 IfSG) oder Hausrechtsverletzungen geprüft, wenn etwa Veranstalter bewusst getäuscht werden.
Gefälschte Impfausweise auch in Hamburg
In Hamburg grassiert der Handel mit gefälschten Impfausweisen, die oftmals konspirativ organisiert über das Darknet angeboten werden. Aber es sind auch Ärzte, die offenbar gefälschte Impfausweise ausstellen. So wurde vor wenigen Tagen eine Praxis in Hamburg- Poppenbüttel durch die Polizei durchsucht, da hier mutmaßlich im großen Stil durch eine Ärztin Impfungen dokumentiert, aber tatsächlich nicht durchgeführt wurden.
Mittlerweile ist bekannt, dass bundesweit mehrere Hundert Ermittlungsverfahren gegen medizinisches Personal, Apotheker, aber auch gegen Privatpersonen laufen. Die Zahl gefälschter Impfzertifikate, die durch ärztliche Scheinausstellungen entstanden sind, ist höher als ursprünglich angenommen. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat im Jahr 2023 über 1.000 Verfahren in diesem Zusammenhang geführt, viele davon mündeten in Strafbefehle oder öffentliche Hauptverhandlungen.
Fazit: Die wichtigsten Punkte im Überblick
- Gefälschte Impfausweise sind strafbar. Sowohl das Herstellen als auch das Verwenden solcher Nachweise kann zu Geld- oder Freiheitsstrafen führen.
- Seit dem 24. November 2021 ist die Gesetzeslage verschärft. Es reicht nun aus, wenn eine Täuschung im Rechtsverkehr erfolgt – unabhängig davon, ob gegenüber einer Behörde oder einer Privatperson.
- Urkundendelikte nach §§ 267 ff. StGB sind regelmäßig einschlägig. Bei gefälschten Impfausweisen handelt es sich meist um sogenannte Totalfälschungen.
- Auch die bloße Vorbereitung der Fälschung ist strafbar. § 275 Abs. 1a StGB stellt bereits die Vorbereitung unter Strafe.
- Gewerbsmäßiges oder bandenmäßiges Handeln wird besonders hart bestraft. Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren sind möglich.
- Das Vorzeigen eines gefälschten Impfpasses in Apotheken ist strafbar. Apotheken gelten zwar nicht als Behörden, aber durch die Gesetzesänderung ist das irrelevant.
- Die Nutzung fremder Impfausweise ist ebenfalls strafbar. § 281 StGB greift auch hier, da Gesundheitszeugnisse Ausweisdokumenten gleichgestellt sind.
- In Hamburg und bundesweit laufen zahlreiche Ermittlungsverfahren. Besonders ärztliche Scheindokumentationen geraten zunehmend ins Visier der Staatsanwaltschaft.
Häufig gestellte Fragen (FAQ):
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