oder: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB.
oder: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB.
Vorladung wegen Fahrerflucht erhalten? Sie haben Fragen zu § 142 StGB? Rechtsanwalt informiert ausführlich über das unerlaubte Entfernen vom Unfallort.
Der Begriff des Unfallortes in § 142 StGB muss stets objektiv bewertet werden.