von Rechtsanwalt Dr. Baumhöfener gegen ein Urteil des Landgerichts Chemnitz.
von Rechtsanwalt Dr. Baumhöfener gegen ein Urteil des Landgerichts Chemnitz.
....sexueller Missbrauch von Kindern i.S.d. §§ 176 ff. StGB.
Vorladung wegen Cyber-Grooming erhalten? Erfahrener Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht aus Hamburg berät Sie zu § 176 IV Nr. 3 StGB.
Neuerungen im Sexualstrafrecht, durch die die EU-Richtlinie zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung umgesetzt wurde.
„Staatliches Strafrecht“, so konnte Hassemer noch 1990 ausführen, „entsteht mit der Neutralisierung des Opfers“.
...für sexuelle Handlungen, § 176 V StGB.
Minder schwerer Fall?
BGH hält Wort bei § 252 StPO
Fehlende Gewaltanwendung als strafmilderungsrund.
Zur Begriffsbestimmung.
Grundsätzlich kommt es für die Frage, wann ein Delikt verjährt, darauf an, welches Delikt konkret begangen wurde.
... via Webcam.