Kindesmissbrauch ist ein besonders sensibles Strafthema. Schon der Verdacht kann soziale, berufliche und familiäre Folgen haben. Dieser Beitrag erklärt die relevanten Straftatbestände, mögliche Strafen und die Bedeutung frühzeitiger anwaltlicher Hilfe.
Vorladung wegen Cyber-Grooming erhalten? Erfahrener Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht aus Hamburg berät Sie zu § 176 IV Nr. 3 StGB.
Neuerungen im Sexualstrafrecht, durch die die EU-Richtlinie zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung umgesetzt wurde.
„Staatliches Strafrecht“, so konnte Hassemer noch 1990 ausführen, „entsteht mit der Neutralisierung des Opfers“.
...für sexuelle Handlungen, § 176 V StGB.
Fehlende Gewaltanwendung als strafmilderungsrund.
Grundsätzlich kommt es für die Frage, wann ein Delikt verjährt, darauf an, welches Delikt konkret begangen wurde.