Sollten Sie sich einer Festnahme durch die Polizei ausgesetzt sehen und insofern Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren sein, so gelten folgende Hinweise kurz zusammengefasst:

Keine Angaben zur Sache

Keine Angaben zur Sache im Fall einer Festnahme

Machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Machen Sie keine Angaben zur Sache, bevor Sie nicht mit einem Verteidiger gesprochen haben. Dies kann und darf in einer späteren Verhandlung vor Gericht nicht gegen Sie verwertet werden. Wichtig ist jedoch, dass Sie überhaupt keine Angaben zu Sache machen. Teilweises Schweigen kann in den folgenden Verfahrensabschnitten negative Auswirkungen haben.

Sie sind nicht verpflichtet, den Behörden bei Ihren Ermittlungen gegen Sie in irgendeiner Weise behilflich zu sein. Selbst wenn Sie dem Haftrichter vorgeführt werden und Untersuchungshaft angeordnet werden soll: Lassen Sie sich in keinem Fall zu Erklärungen zur Sache bewegen, bevor Ihr Verteidiger nicht Akteneinsicht hatte.

Kontaktieren Sie einen Strafverteidiger

Machen Sie im Fall einer Festnahme so früh wie möglich von Ihrem Recht auf Befragung und Hinzuziehung eines Verteidigers Gebrauch. Rufen Sie uns hierfür an.

Die Ermittlungsbehörden sind verpflichtet, Ihnen diese Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Wir werden schnellstmöglich vor Ort sein, um die weitere Vorgehensweise mit Ihnen und den weiteren Beteiligten abzuklären. Teilen Sie den Ermittlungsbeamten ruhig mit, was Ihnen aus vielen Filmen bekannt ist:

„Ohne meinen Anwalt sage ich nichts.“

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