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Vernehmung und Festnahme

Empfehlungen zu richtigem Verhalten bei Festnahme und Untersuchungshaft

Sollten Sie Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren sein, so heißt der erste Rat: Machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Machen Sie keine Angaben zur Sache, bevor Sie nicht mit einem Verteidiger gesprochen haben. Dies kann und darf in einer späteren Verhandlung vor Gericht nicht gegen Sie verwertet werden. Wichtig ist jedoch, dass Sie überhaupt keine Angaben zu Sache machen. Teilweises Schweigen kann in den folgenden Verfahrensabschnitten negative Auswirkungen haben.

Machen Sie zu früh wie möglich von Ihrem Recht auf Befragung und Hinzuziehung eines Verteidigers Gebrauch. Rufen Sie uns hierfür an. Wir sind unter 0178 20 96 287 rund um die Uhr für Sie erreichbar. Die Ermittlungsbehörden sind verpflichtet, Ihnen diese Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Wir werden schnellstmöglich vor Ort sein, um die weitere Vorgehensweise mit Ihnen und den weiteren Beteiligten abzuklären. Teilen Sie den Ermittlungsbeamten ruhig mit, was Ihnen aus vielen Filmen bekannt ist: „Ohne meinen Anwalt sage ich nichts.“

Sie sind nicht verpflichtet, den Behörden bei Ihren Ermittlungen gegen Sie in irgendeiner Weise behilflich zu sein. Selbst wenn Sie dem Haftrichter vorgeführt werden und Untersuchungshaft angeordnet werden soll: Lassen Sie sich in keinem Fall zu Erklärungen zur Sache bewegen, bevor Ihr Verteidiger nicht Akteneinsicht hatte.

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Veröffentlicht am 13/04/2009