Eine Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Flensburg war erfolgreich. Das Urteil wurde aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts Flensburg zurückverwiesen.

Rechtsanwalt Dr. Baumhöfener hat das Mandat erst zur Durchführung der Revision übernommen und zur neuen Verhandlung fortgeführt. Bereits mit Revisionsbegründung wurde moniert, dass in dem Verfahren kein aussagepsychologisches Gutachten eingeholt wurde. Dies wäre von Anfang notwendig gewesen, weil die Belastungszeugin sich bei Angaben zum Kerngeschehen widersprochen hatte und hier teils erhebliche Erinnerungslücken einräumte. Zudem ergaben sich Hinweise auf psychische Probleme der Belastungszeugin und ihres Ehemanns, der massiven Anteil an der Anzeigenerstattung gegen den Mandanten hatte.

In der neuen Verhandlung wurde der Angeklagte nunmehr freigesprochen. Das aussagepsychologische Gutachten teilte die Bedenken hinsichtlich der Angaben der Belastungszeugin zum Kerngeschehen. Die vorgeworfene sexuelle Nötigung war nicht haltbar.