Ab dem Wintersemester 2017/2018 wird im Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Hamburg die Veranstaltung „Praxis der Strafverteidigung“, welche die Rechtsanwälte Dr. Baumhöfener & Meyer-Lohkamp seit dem Wintersemester 2012 anbieten, weiter ausgebaut. Das Programm der „Praxis der Strafverteidigung“ erstreckt sich pro Durchgang über zwei Semester und besteht aus einer Vorlesung im Wintersemester und einem Seminar im Sommersemester. Den Studierenden wird die Möglichkeit geboten, intensiv und vor allem praxisorientiert das Strafrecht aus der Sicht von Strafverteidigern kennenzulernen.
Ablauf der Veranstaltung „Praxis der Strafverteidigung“
Das Programm der „Praxis der Strafverteidigung“ ist auf ein Jahr angelegt. Im ersten Semester wird eine Vorlesung von den Strafverteidigern Dr. Jesko Baumhöfener und Jes Meyer-Lohkamp gehalten („Praxis der Strafverteidigung I“). Ziel der Vorlesung ist die Vermittlung von relevanten Studieninhalten durch Präsentation aktueller Fälle aus der Praxis, welche Themen wie „Untersuchungshaft“, „Strafbefehl und Einstellung“, „Verständigung im Strafverfahren“ oder „Durchsuchung“ beinhalten können. Dabei knüpft der Vorlesungsteil inhaltlich an den StPO-Vertiefungskurs an, welcher von Professor Dr. Wilhelm Degener/Professor Dr. Dr. Milan Kuhli jeweils im Sommersemester gehalten wird. Neben inhaltlichen Bezugnahmen auf die vorgenannte Veranstaltung, stehen im Zentrum Vorlesungsteile, bei denen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer anhand von Fällen aus der Praxis die verschiedenen Tätigkeiten im Rahmen der Strafverteidigung kennenlernen.
Im zweiten Semester ist schließlich die Mitarbeit der Studierenden gefragt. Dieser Seminarteil wird aus fünf Blöcken bestehen („Praxis der Strafverteidigung II“). In den ersten beiden Blöcken sind die Studie-renden aufgefordert, gemeinsam mit den Seminarleitern Dr. Jesko Baumhöfener und Jes Meyer-Lohkamp anhand echter Fallakten Lösungen zu erarbeiten, die beispielsweise darin liegen können, im Ermittlungsverfahren eine sogenannte Schutzschrift zu verfassen oder eine Revisionsschrift zu einem Urteil zu erarbeiten. Nachdem die beiden Seminarleiter in den ersten beiden Blöcken Hilfestellung gegeben haben, sollen die Studierenden eigenständig in der Gruppenarbeit Fälle aus der Praxis bearbeiten und die Ergebnisse mündlich vortragen und sodann schriftlich ausarbeiten (Blöcke III-IV).
Die Veranstaltung stellt zwei Bestandteile des normalen Curriculums unter einen gemeinsamen thematischen Fokus und verbindet sie zu einem eigenen Lehrformat.
Teilnahme an der „Praxis der Strafverteidigung“
Die im Teil 1 der Veranstaltung gehaltene Vorlesung ist offen. Die vorherige Teilnahme am StPO-Vertiefungskurs von Professor Dr. Wilhelm Degener/Professor Dr. Dr. Milan Kuhli ist zwar sehr sinnvoll, aber keine Bedingung. Für die Teilnahme an Teil 2 der Veranstaltung wird die vorherige Teilnahme an Teil 1 der Veranstaltung hingegen vorausgesetzt.