In einem Verfahren wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes vor dem Landgericht Chemnitz wurde der Angeklagte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die gegen das Urteil des Landgerichts Chemnitz begründete Revision von Rechtsanwalt Dr. Baumhöfener hatte mit der ausgeführten Sachrüge vor dem Bundesgerichtshof Erfolg (BGH, Beschluss vom 30.08.2022 – 5 StR 171/22).
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