....sexueller Missbrauch von Kindern i.S.d. §§ 176 ff. StGB.
....sexueller Missbrauch von Kindern i.S.d. §§ 176 ff. StGB.
Vorladung wegen Cyber-Grooming erhalten? Erfahrener Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht aus Hamburg berät Sie zu § 176 IV Nr. 3 StGB.
Neuerungen im Sexualstrafrecht, durch die die EU-Richtlinie zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung umgesetzt wurde.
„Staatliches Strafrecht“, so konnte Hassemer noch 1990 ausführen, „entsteht mit der Neutralisierung des Opfers“.
...für sexuelle Handlungen, § 176 V StGB.
Minder schwerer Fall?
BGH hält Wort bei § 252 StPO
Fehlende Gewaltanwendung als strafmilderungsrund.
Zur Begriffsbestimmung.
Grundsätzlich kommt es für die Frage, wann ein Delikt verjährt, darauf an, welches Delikt konkret begangen wurde.
... via Webcam.