Kindesmissbrauch ist ein besonders sensibles Strafthema. Schon der Verdacht kann soziale, berufliche und familiäre Folgen haben. Dieser Beitrag erklärt die relevanten Straftatbestände, mögliche Strafen und die Bedeutung frühzeitiger anwaltlicher Hilfe.
Cybergrooming ist eine ernstzunehmende Straftat nach § 176 StGB. Schon der Verdacht kann schwerwiegende Folgen haben.
Neuerungen im Sexualstrafrecht, durch die die EU-Richtlinie zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung umgesetzt wurde.
„Staatliches Strafrecht“, so konnte Hassemer noch 1990 ausführen, „entsteht mit der Neutralisierung des Opfers“.
...für sexuelle Handlungen, § 176 V StGB.
Grundsätzlich kommt es für die Frage, wann ein Delikt verjährt, darauf an, welches Delikt konkret begangen wurde.