Korruption im Gesundheitswesen ist kein Randphänomen. Gerade in einem sensiblen Bereich wie der medizinischen Versorgung können selbst gut gemeinte Gesten oder gewachsene Beziehungen schnell strafrechtlich relevant werden.
Dieser Beitrag informiert Sie umfassend über die Straftatbestände der Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen gemäß §§ 299a und 299b StGB – leicht verständlich, einordnend und mit dem Blick für die Realität medizinischer Berufe.
Inhaltsverzeichnis:
- Zwischen Vertrauen und Verdacht: Wenn das Arzt-Patienten-Verhältnis belastet wird
- Was bedeutet Bestechlichkeit im Gesundheitswesen?
- Was ist der Unterschied zu anderen Korruptionsdelikten?
- Qualität und Fehlverhalten im Gesundheitswesen
- Was tun, wenn gegen Sie ermittelt wird?
- Fazit
- Häufige Fragen (FAQ)
Zwischen Vertrauen und Verdacht: Wenn das Arzt-Patienten-Verhältnis belastet wird
Sie sind Arzt, Apotheker oder Physiotherapeut und werden plötzlich mit einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren konfrontiert? Ihnen wird vorgeworfen, gegen das Korruptionsverbot im Gesundheitswesen verstoßen zu haben?
Ein Beispiel: Ein niedergelassener Orthopäde erhält regelmäßig Zuwendungen von einem Sanitätshaus, weil er Patienten bevorzugt dorthin überweist. Oder eine Apothekerin gewährt einem Arzt Prämien für Rezepte über bestimmte Arzneimittel.
Für die Betroffenen sind solche Ermittlungen oft ein Schock. Sie haben vielleicht jahrelang eng mit bestimmten Partnern kooperiert – und plötzlich steht der Verdacht im Raum, das sei nicht mehr Kooperation, sondern Korruption.
Mehr zu dem Thema Korruption erfahren Sie in diesem Beitrag
Was bedeutet Bestechlichkeit im Gesundheitswesen?
Seit 2016 regeln die §§ 299a und 299b StGB die Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen. Ziel des Gesetzgebers ist es, das Vertrauen in die Integrität medizinischer Entscheidungen zu schützen. Wenn finanzielle Interessen ärztliche Entscheidungen beeinflussen, kann das für Patienten schwerwiegende Folgen haben.
§ 299a StGB stellt die „Annahme von Vorteilen“ durch Heilberufler unter Strafe, wenn dadurch der Wettbewerb im Gesundheitswesen verfälscht wird. § 299b StGB regelt die „Gewährung von Vorteilen“ an diese Personen.
§ 299a StGB: Was ist strafbar?
Der Tatbestand der Bestechlichkeit nach § 299a StGB betrifft Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Psychotherapeuten und andere Personen mit Approbation oder Berufsausübungserlaubnis. Strafbar macht sich, wer als solcher im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit einen Vorteil fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, um bei der Verordnung oder Empfehlung von Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln, von Medizinprodukten oder bei der Zuführung von Patienten einen anderen im Wettbewerb unlauter zu begünstigen.
Voraussetzung ist immer, dass die Vorteilsannahme eine unlautere Bevorzugung eines Dritten im Wettbewerb bezweckt. Das heißt: Nicht jede Kooperation oder Prämie ist per se strafbar – aber es braucht eine genaue rechtliche Bewertung.
§ 299b StGB: Wann ist Bestechung strafbar?
§ 299b StGB ist das Gegenstück zur Bestechlichkeit: Hier wird derjenige bestraft, der einem Heilberufler einen Vorteil anbietet, verspricht oder gewährt, um durch dessen Verhalten im Wettbewerb begünstigt zu werden.
Ein Beispiel: Ein Pharmaunternehmen zahlt einem Arzt eine Prämie für jede Verordnung eines bestimmten Medikaments. Solche Prämien können unter bestimmten Voraussetzungen als strafbare Bestechung gelten. Entscheidend ist auch hier der Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit und eine unlautere Einflussnahme auf die Wettbewerbsverhältnisse.
Was ist der Unterschied zu anderen Korruptionsdelikten?
Im Unterschied zur Vorteilsannahme (§ 331 StGB) und Bestechlichkeit (§ 332 StGB) im Amt betrifft § 299a StGB Personen, die nicht im öffentlichen Dienst stehen. Es geht also nicht um Beamte oder Amtsträger, sondern um freiberuflich oder privat tätige Heilberufler.
Dennoch sind die strafrechtlichen Anforderungen ähnlich hoch. Gerade weil das Gesundheitswesen ein sensibler Bereich ist, in dem Vertrauen eine zentrale Rolle spielt, unterliegen auch freiberuflich Tätige strengen Regeln.
Wann liegt ein besonders schwerer Fall vor?
Ein besonders schwerer Fall der Bestechlichkeit liegt z. B. dann vor, wenn der Vorteil groß ist, die Tat systematisch erfolgt oder sich auf eine größere Zahl von Patienten oder Produkten auswirkt. Auch Wiederholungstäter müssen mit höheren Strafen rechnen.
Die Strafandrohung reicht bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. In besonders schweren Fällen sind bis zu fünf Jahre möglich. Nebenstrafen wie Berufsverbote oder Einträge ins Arztregister können existenzbedrohend sein.
Bestechungsvorwurf im Gesundheitswesen? Vertrauen Sie auf Kompetenz und Erfahrung.
Wenn Ihnen als Arzt, Apotheker oder Therapeut ein Korruptionsdelikt vorgeworfen wird, brauchen Sie einen Verteidiger, der Ihr Berufsbild versteht – und das Strafrecht beherrscht. Dr. Jesko Baumhöfener kombiniert juristische Exzellenz mit langjähriger Erfahrung im Medizinstrafrecht. Vertrauen Sie auf eine starke Verteidigung. Rufen Sie jetzt an oder schreiben Sie eine Nachricht – vertraulich und unverbindlich.
Qualität und Fehlverhalten im Gesundheitswesen
Qualität im Gesundheitswesen bedeutet: Patienten sollen objektiv und nach medizinischen Notwendigkeiten behandelt werden – nicht nach ökonomischen Interessen Dritter.
Fehlverhalten kann auch ohne strafbare Bestechung vorliegen, etwa bei Verstoß gegen Berufsordnungen oder Abrechnungsbetrug. Doch wo genau beginnt strafbares Verhalten? Die Grenze verläuft oft unscharf. Deshalb ist eine frühe rechtliche Einschätzung entscheidend.
Was tun, wenn gegen Sie ermittelt wird?
Erfahren Sie, dass gegen Sie wegen des Verdachts der Bestechlichkeit im Gesundheitswesen ermittelt wird, sollten Sie umgehend anwaltlichen Rat einholen. Machen Sie keine Angaben zur Sache, bevor Sie mit einem spezialisierten Verteidiger gesprochen haben.
Rechtsanwalt Dr. Baumhöfener aus Hamburg ist seit vielen Jahren erfolgreich im Medizinstrafrecht tätig und kennt die Feinheiten dieser komplexen Materie. Er prüft die Vorwürfe, analysiert Ihre individuelle Situation und entwickelt eine zielgerichtete Verteidigungsstrategie.
Warum Dr. Baumhöfener der richtige Ansprechpartner ist
Dr. Jesko Baumhöfener ist nicht nur Fachanwalt für Strafrecht mit jahrzehntelanger Erfahrung, sondern auch Experte im Medizinstrafrecht. Er kennt die Überschneidungen zwischen Berufsrecht, Strafrecht und wirtschaftlichen Interessen. Seine wissenschaftliche Tiefe, seine praktische Erfahrung und sein Gespür für belastende Situationen machen ihn zum optimalen Ansprechpartner.
Fazit
- Bestechlichkeit im Gesundheitswesen ist seit 2016 strafbar – geregelt in § 299a StGB.
- Auch die Bestechung von Heilberuflern ist strafbar (§ 299b StGB).
- Entscheidend ist eine unlautere Beeinflussung im Wettbewerb.
- Es drohen Geldstrafen, Freiheitsstrafen und berufliche Konsequenzen.
- Kooperationen müssen sorgfältig rechtlich geprüft werden.
- Eine frühe anwaltliche Beratung ist bei Verdacht auf Korruption unerlässlich.
Häufige Fragen (FAQ)
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