Ein Fachanwalt für Strafrecht hat mehrjährige strafprozessuale Erfahrung und besondere theoretische Kenntnisse im Strafrecht nachgewiesen, bevor er die Befugnis erteilt bekommt, die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht zu führen.

Fachanwalt für Strafrecht als Spezialist auf dem Gebiet der Strafverteidigung

Mit dem Fachanwalt für Strafrecht steht dem rechtsuchenden Publikum ein besonders qualifiziert ausgebildeter Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Strafrechts, ein Spezialist auf dem Fachgebiet zur Verfügung. Gerade auf dem Gebiet der Strafverteidigung, bei dem der Beschuldige auf der Anklagebank einer institutionellen Macht ausgeliefert ist, wie sonst nirgendwo, ist es sinnvoll durch fachliche Qualifikation ein entsprechendes Gegengewicht zu den gut ausgebildeten Staatsanwälten und Richtern zu bilden. Das Führen des Titels „Fachanwalt für Strafrecht“ verleiht der Schwerpunkbildung im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit Ausdruck.

„Spezialist auf dem Fachgebiet der Strafverteidigung“

Dr. Baumhöfener

Rechtsanwalt Dr. Baumhöfener betreibt seit seiner Zulassung zur Anwaltschaft im Jahr 2008, Strafverteidigung aus leidenschaftlichem Antrieb; mit großem Anspruch an die Qualität seiner Arbeit. Die Interessen seiner Mandanten vertritt er engagiert, als einseitiger Fürsprecher. Die Befugnis, den Titel Fachanwalt für Strafrecht zu führen, ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Baumhöfener von der Rechtsanwaltskammer Hamburg im Jahr 2011 erteilt worden.

Verpflichtung zum Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse für den Fachanwalt für Strafrecht

Nach § 2 Fachanwaltsordnung (FAO) hat der Antragsteller für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen. Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Die besonderen theoretischen Kenntnisse müssen außerdem die verfassungs- und europarechtlichen Bezüge des Fachgebiets umfassen.

Strafrecht

Für den Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse muss der Rechtsanwalt an einem vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang teilgenommen haben, der alle relevanten Bereiche des Strafrechts umfasst. Die Gesamtdauer des Lehrgangs muss, Leistungskontrollen nicht eingerechnet, mindestens 120 Zeitstunden betragen.

Gemäß § 13 FAO kommen für das Fachgebiet Strafrecht die besondere Kenntnisse aus:

  1. Methodik und Recht der Strafverteidigung und Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften,
  2. materielles Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts-und Steuerstrafrecht;
  3. Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht.

Absolvierung von Leistungskontrollen zum Nachweis der besonderen Qualifikation als Fachanwalt für Strafrecht

Außerdem muss ein Fachanwalt für Strafrecht, bevor er sich als solcher bezeichnen darf, Leistungskontrollen absolvieren, deren Gesamtumfang mindestens 15 Stunden betragen muss. Die Themen der Leistungskontrollen entstammen den oben genannten Rechtsgebieten, also aus Bereichen wie dem Wirtschaftsstrafrecht, der Revision im Strafverfahren, dem Betäubungsmittelstrafrecht oder Jugendstrafrecht.

Verpflichtung zum Nachweis besonderer praktischer Kenntnisse für den Fachanwalt für Strafrecht

Seine besonderen praktischen Kenntnisse weist der Rechtsanwalt dadurch nach, dass er innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im Fachgebiet Strafrecht 60 Fälle, dabei 40 Hauptverhandlungstage vor dem Schöffengericht oder einem übergeordneten Gericht, persönlich und weisungsfrei bearbeitet hat. Die Anzahl von 40 Hauptverhandlungstagen ist schnell erreicht, wenn man sich auf das Strafrecht spezialisiert hat. So kann in streitigen Wirtschaftsstrafsachen oder in Schwurgerichtsverfahren (bei Tötungsdelikten) die Anzahl von 40 Sitzungstagen schon mit einem einzigen Mandat erreicht werden.

Jährliche Fortbildungsverpflichtung für den Fachanwalt für Strafrecht

Um sich seine besonderen Kenntnisse zu erhalten, muss ein Fachanwalt für Strafrecht kalenderjährlich auf diesem Gebiet wissenschaftlich publizieren oder an anwaltlichen Fortbildungsveranstaltungen hörend oder dozierend teilnehmen. Weist er eine solche Tätigkeit nicht nach, wird dem Fachanwalt für Strafrecht die Führung der Bezeichnung untersagt.

„Lehrbeauftragter für Strafprozessrecht an der Universität Hamburg“

Dr. Baumhöfener

Dieser Verpflichtung kommt Rechtsanwalt Dr. Baumhöfener in jeder Hinsicht nach. So veröffentlich er regelmäßig wissenschaftlich auf dem Gebiet des Strafrechts oder Strafprozessrechts. Außerdem hat er als Lehrbeauftragter für Strafprozessrecht an der Universität Hamburg von 2012 bis 2020 regelmäßig Vorlesungen zur „Praxis der Strafverteidigung“ gehalten.

Hörend hat Rechtsanwalt Dr. Baumhöfener seit seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft regelmäßig am Strafverteidigertag und anderen Fortbildungsveranstaltungen teilgenommen.

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