Cybergrooming ist eine ernstzunehmende Straftat nach § 176 StGB. Schon der Verdacht kann schwerwiegende Folgen haben.
Cybergrooming ist eine ernstzunehmende Straftat nach § 176 StGB. Schon der Verdacht kann schwerwiegende Folgen haben.
Neuerungen im Sexualstrafrecht, durch die die EU-Richtlinie zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung umgesetzt wurde.
Das World Wide Web als Tatort.