Es gibt keinen schwereren Vorwurf als Mord oder Totschlag. Informationen von erfahrenem Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht zur Abgrenzung der Tatbestände.
Es gibt keinen schwereren Vorwurf als Mord oder Totschlag. Informationen von erfahrenem Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht zur Abgrenzung der Tatbestände.
Die „Arglosigkeit“ der Nebenklagevertretung
Zum Mordmerkmal „Heimtücke“.