…wegen Gefahr einer psychischen Beeinträchtigung.
…wegen Gefahr einer psychischen Beeinträchtigung.
Verbotene Beweisgewinnung.
Beweisverwertungsverbot.
Polizeiliche Zeugen.
Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes.
Berücksichtigung alternativer Erklärungen in der Urteilsbegründung.
Jeder Zeuge kann zu seiner Vernehmung einen Rechtsanwalt als Rechtsbeistand beiziehen. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Baumhöfener: Ihr Zeugenbeistand.
Aussage als Zeuge vor Gericht, Staatsanwaltschaft oder Polizei.