Die Fälschung einer Urkunde ist kein Kavaliersdelikt. Lesen Sie in diesem Beitrag, was als Urkunde im rechtlichen Sinne gilt, in welchen Fällen eine Urkundenfälschung vorliegt und wann es sinnvoll ist, einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Urkundenfälschung  Anwalt
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Die Urkundenfälschung ist gemäß § 267 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Nach § 267 Absatz 1 StGB begeht eine Urkundenfälschung, wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht.

Das klingt, wie viele Gesetzestexte, erst einmal sehr abstrakt. Für den juristischen Laien ist auf den ersten Blick nur schwer zu durchschauen, ob er sich durch eine bestimmte Handlung wegen Urkundenfälschung strafbar machen könnte.

Urkundenfälschung Anwalt: Welcher Rechtsanwalt ist der richtige bei diesem Vorwurf?

Gerade wegen dieser Unsicherheit ist es im Falle einer Vorladung als Beschuldigter wegen Urkundenfälschung dringend zu raten, einen Strafverteidiger, am besten einen Fachanwalt für Strafrecht, aufzusuchen. Die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ darf nur von Strafverteidigern geführt werden, die eine Prüfung abgelegt haben und sich regelmäßig fortbilden. Verwendet ein Rechtsanwalt die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“, dürfen Sie davon ausgehen, dass Ihr Rechtsanwalt über große Erfahrung in diesem Bereich verfügt.

Der Rechtsanwalt wird Ihnen raten, sich nicht zur Sache zu äußern und Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft beantragen. Wenn der Strafverteidiger den genauen Vorwurf kennt, weiß er, ob Sie sich womöglich tatsächlich strafbar gemacht haben, und kann so eine Verteidigungsstrategie entwickeln. Damit sichern Sie sich die bestmögliche Verteidigung.

Was ist überhaupt eine Urkunde?

Um die Frage beantworten zu können, ob Sie sich wegen Urkundenfälschung strafbar gemacht haben könnten, muss zunächst geklärt werden, ob eine Urkunde im Sinne des Gesetzes vorliegt.

In der Rechtsprechung hat sich folgende Definition herausgebildet:

Urkunde ist die verkörperte, allgemein oder für Eingeweihte verständliche, menschliche Gedankenerklärung, die geeignet und bestimmt ist, im Rechtsverkehr Beweis zu erbringen und ihren Aussteller erkennen lässt.

Paragraf für Urkundenfälschung

Eine Urkunde muss nicht zwangsläufig ein Dokument in Papierform oder als Urkunde bezeichnet sein. Ein als Fachanwalt für Strafrecht tätiger Rechtsanwalt kann Ihnen zu dieser Frage kompetente Unterstützung bieten. Durch die kompetente Beratung durch einen erfahrenen Anwalt lassen sich viele Unsicherheiten bereits im Vorfeld klären.

Ausfertigung und Kopie: Urkundenfälschung , ja oder nein?

Nach dieser Definition ist beispielsweise eine Ausfertigung eine Urkunde. Sie soll im Rechtsverkehr an die Stelle des Originals treten. Keine Urkunden sind dagegen einfache und beglaubigte Abschriften, sie sollen in der Regel nicht an die Stelle des Originals treten sollen.

Fotokopie, Telefax oder Email-Ausdrucke sind keine Urkunden im rechtlichen Sinne, solange sie nach außen als Reproduktion in Erscheinung treten. Sollen sie dagegen als Original erscheinen, kommt auch Fotokopie, Telefax und Email-Ausdruck die Qualität einer Urkunde zu. Computerfaxe mit eingescannter Unterschrift werden dagegen als Urkunde klassifiziert.

Allgemein gilt, dass ein Dokument, das eine eingescannte Unterschrift enthält, eine Urkunde darstellt. Ein Anwalt, der sich auf die Verteidigung in Fällen der Urkundenfälschung spezialisiert hat, hilft Ihnen, Klarheit über die Bewertung solcher Dokumente zu gewinnen.

Sind Zeugnisse, Fahrkarten oder Nummernschider Urkunden?

Zeugnisse, egal ob von der Schule oder der Universität ausgestellt, sind Urkunden im Sinne des Gesetzes. Schon bei der Verfälschung einzelner Noten, etwa an einem schulischen Zeugnis, welches über die Versetzung in die nächste Stufe entscheidet, wird eine strafbare Urkundenfälschung begangen.

Auch eine Fahrkarte gilt als Urkunde. Wer hier manipuliert, etwa am echten Fahrschein den zeitlichen und räumlichen Geltungsbereich verfälscht oder aber einen unechten Fahrschein selbst herstellt, macht sich wegen Urkundenfälschung strafbar. In diesem Zusammenhang ist dringend vom Herstellen falscher oder Verfälschen echter Schüler- oder Studentenausweise abzuraten, die dann genutzt werden sollen, um günstiger an Fahrscheine zu gelangen.

Nummernschilder sind ebenfalls Urkunden im Sinne der Vorschrift. Es enthält für den allgemeinen Rechtsverkehr erkennbar die Erklärung, für einen bestimmten Halter zum öffentlichen Verkehr zugelassen zu sein. Gemeinsam mit Stempel der Zulassungsstelle und dem Fahrzeug, an dem es angebracht ist, bildet es eine sog. zusammengesetzte Urkunde.

Welche Strafe droht bei einer Urkundenfälschung?

Die Urkundenfälschung wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.

In § 267 Absatz 3 StGB ist darüber hinaus der besonders schwere Fall der Urkundenfälschung geregelt. Hier droht eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren. Eine Geldstrafe kommt in besonders schweren Fällen nicht mehr in Betracht.

Ein besonders schwerer Fall der Urkundenfälschung begeht, wer gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat. Es reicht aber schon aus, dass lediglich eine Tat begangen wurde.

Das höhere Strafmaß gilt auch für den, der einen Vermögensverlust großen Ausmaßes (ab 50.000 Euro) herbeiführt.

Außerdem liegt ein besonders schwerer Fall vor, wenn der Täter durch eine große Zahl (ab 20) von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet und auch, wenn der Täter seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht.

Auch hier gilt: Bei Urkundenfälschung Anwalt einschalten! Ein Rechtsanwalt, insbesondere der Fachanwalt für Strafrecht, hilft Ihnen festzustellen, ob in Ihrem Fall ein besonders schwerer Fall der Urkundenfälschung vorliegt. Durch die Akteneinsicht kann Ihr Anwalt bereits zu Beginn des Verfahrens eine klare Einschätzung abgeben.

Welche Konsequenzen hat eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung?

Bei Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen und Freiheitsstrafen von mehr als 3 Monaten erfolgt außerdem ein Eintrag ins Führungszeugnis. Ihr Strafverteidiger, idealerweise Fachanwalt für Strafrecht hilft Ihnen, die Strafe möglichst gering zu halten.

Je nach Art des Falles kann Ihr Rechtsanwalt als erfahrener Strafverteidiger sogar eine Einstellung des Verfahrens erreichen!

Doch noch unter einem anderen Gesichtspunkt erscheint die Zuhilfenahme eines Fachanwalts für Strafrecht sinnvoll: die polizeiliche Aufklärungsquote ist bei der Urkundenfälschung enorm hoch. Sie schwankt in den Jahren 1999 bis 2014 zwischen 80,8% und 94,6 % ! Auch und gerade deswegen sollten Sie einen Rechtsanwalt als Strafverteidiger an Ihrer Seite wissen, der sich mit den Fallstricken des Strafverfahrens auskennt und unliebsame Überraschungen zu verhindern weiß.

Fazit

Sie sehen, der Vorwurf einer Urkundenfälschung kann unliebsame Folgen nach sich ziehen. Die rechtliche Beurteilung des Falles ist nicht immer so einfach, wie es auf den ersten Blick vielleicht scheint. Deshalb gilt: Bei Urkundenfälschung Anwalt!

  • Definition: Urkunden sind verkörperte Gedankenerklärungen mit Beweisfunktion im Rechtsverkehr.
  • Beispiele für Urkunden: Zeugnisse, Fahrkarten, Nummernschilder oder Dokumente mit eingescannter Unterschrift.
  • Strafen: Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren; in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren.
  • Besonders schwere Fälle: Gewerbsmäßige oder bandenmäßige Begehung, erheblicher Vermögensverlust, Gefährdung des Rechtsverkehrs oder Missbrauch als Amtsträger.
  • Rechtsanwalt beauftragen: Ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht sorgt für die bestmögliche Verteidigung und klärt bereits im Vorfeld über die Erfolgsaussichten auf.
  • Eintrag ins Führungszeugnis: Ab 90 Tagessätzen Geldstrafe oder 3 Monaten Freiheitsstrafe erfolgt ein Eintrag, der weitreichende Konsequenzen haben kann.

Sobald der Vorwurf der Urkundenfälschung im Raum steht, sollten Sie daher nicht zögern und einen Fachanwalt für Strafrecht als Strafverteidiger beauftragen, um die Folgen für Sie so gering wie möglich zu halten!

FAQ

Eine Urkundenfälschung liegt vor, wenn eine unechte Urkunde hergestellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine gefälschte Urkunde zur Täuschung im Rechtsverkehr verwendet wird (§ 267 StGB). Beispiele hierfür sind die Manipulation von Dokumenten wie Zeugnissen, Fahrkarten oder Nummernschildern.

Die Strafe reicht von Geldstrafe bis zu Freiheitsstrafe von maximal fünf Jahren. In besonders schweren Fällen, wie gewerbsmäßiger Fälschung oder bei erheblichem Vermögensverlust, drohen Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Eine Urkunde ist jede verkörperte Gedankenerklärung, die im Rechtsverkehr Beweis erbringt und ihren Aussteller erkennen lässt. Dazu zählen z. B. Zeugnisse, Fahrkarten, Nummernschilder oder Dokumente mit eingescannter Unterschrift.

Sobald eine Vorladung oder ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung droht, sollten Sie unverzüglich einen Fachanwalt für Strafrecht konsultieren. Dieser prüft den Vorwurf, beantragt Akteneinsicht und entwickelt eine Verteidigungsstrategie.

Die Beweislage ist entscheidend. Ein Strafverteidiger analysiert die vorliegenden Beweise und prüft, ob eine Verurteilung gerechtfertigt ist. Häufig lassen sich Verfahren durch Verhandlungen oder unzureichende Beweise einstellen.

Eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten wird in das Führungszeugnis eingetragen. Bei Urkundenfälschung Anwalt: Ein erfahrener Strafverteidiger kann helfen, die Strafe zu minimieren oder ein Verfahren einzustellen.

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