Das Internet wird häufig Schauplatz krimineller Betätigung. Strafbare Handlungen im Bereich Internetstrafrecht reichen von Computerhacking, der Verbreitung von Computerviren bis hin zu Cybermobbing oder dem Verbreiten kinderpornographischer Schriften. Sehr relevant sind ebenfalls Betrugsdelikte, z.B. Abofallen oder Phishing. Als Internetkriminalität können also Straftaten bezeichnet werden, zu deren Verwirklichung sich die Täter eines Computers und des Internets bedienen.
Internetstrafrecht verteilt sich auf mehrere Gesetze
Das Internetstrafrecht wird nicht etwa in einem eigenen Gesetz geregelt. Im Internet können eine Reihe von Straftatbeständen des Strafgesetzbuches, aber auch des Nebenstrafrechtes verwirklicht sein. Als Nebenstrafrecht sind einzelne Straftatbestände in anderen Gesetzen, die nicht Strafgesetz als solches sind, zu bezeichnen, z.B. im Urhebergesetz, im GmbH-Gesetz oder im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
Im Strafgesetzbuch gibt es Regelungen, die sich auf Computer – bzw. Internetstraftaten beziehen. Oftmals kann jedoch auf allgemeine Straftatbestände zurückgegriffen werden.
Internetdelikte – Inlandstat oder Auslandtat?
Internetkriminalität hat meist Auslandsbezug. Viele Internetdienste werden über ausländische Server betrieben. Es stellt sich dann die Frage, ob eine Internetstraftat nach deutschem Strafrecht geahndet werden kann. Grundsätzlich gilt nach deutschem Recht das Territorialprinzip, d.h. Sämtliche Straftaten, die in einem Staatsgebiet begangen werden, werden dort geahndet (§ 3 StGB). Wenn eine Internetstraftat also über deutsche Server ausgeführt wird, handelt es sich um eine Inlandstat. Für einige Delikte bestehen jedoch Ausnahmen. Eine Straftat kann auch dann nach deutschem Strafrecht geahndet werden, wenn die Straftat zwar im Ausland begangen wurde, der Taterfolg jedoch in Deutschland eingetreten ist. Dadurch können auch im Ausland begangene Straftaten nach deutschem Internetstrafrecht behandelt werden.
Fazit: Das Internetstrafrecht nimmt eine immer größere Bedeutung an. Mit wachsendem Fortschritt entstehen immer mehr Möglichkeiten, das Internet für kriminelle Zwecke zu missbrauchen. Besondere Problematik des Internetstrafrechts ist die Internationalität. Oft stellt sich die Frage, nach welchem Recht eine Tat zu ahnden ist. Tat- und Erfolgsort sind zum Teil nicht einfach zu bestimmen.