Der nicht gelungene Kinderpornografie-Straftatbestand des § 184b Strafgesetzbuch (StGB) steht erneut vor einer Reform. Der Tatbestand des § 184b StGB wurde in den letzten Jahren mehrfach geändert. Zuletzt am 1. Juli 2021, im Rahmen dessen u.a. die Mindeststrafe auf ein Jahr Freiheitsstrafe heraufgesetzt wurde. Der Artikel untersucht die Gründe, Hintergründe und möglichen Auswirkungen dieser wichtigen Gesetzesänderung und beleuchtet die Bedeutung einer ausgewogenen Rechtsprechung.

Die deutsche Rechtslandschaft steht vor einer signifikanten Veränderung im Umgang mit kinderpornographischen Delikten. Der vorgelegte Gesetzentwurf zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b des Strafgesetzbuches (StGB) beinhaltet Änderungen, die weitreichende Implikationen für die Justiz, Angeklagte und die Gesellschaft insgesamt haben.

Kern der geplanten Reform des § 184b StGB

Im Mittelpunkt des Gesetzentwurfs steht die Anpassung der Mindeststrafen für bestimmte Delikte im Bereich der Kinderpornographie. Die Mindeststrafe für die Verbreitung und den Erwerb (§ 184b Absatz 1 Satz 1 StGB) wird von einem Jahr auf sechs Monate gesenkt, während die Mindeststrafe für den Besitz (Absatz 3) auf drei Monate reduziert wird. Diese Anpassung erfolgt als Reaktion auf die Kritik an der bisherigen Regelung und zielt darauf ab, die Strafen gerechter und verhältnismäßiger zu gestalten.

Begründung und Hintergrund zur Reform des § 184b StGB

Die Notwendigkeit dieser Gesetzesänderung ergibt sich aus der Erkenntnis, dass die bisherigen pauschalen Mindeststrafen von einem Jahr in einigen Fällen als unangemessen hart empfunden wurden. Dies betrifft vor allem Fälle, in denen Personen ohne pädokriminelle Absichten handelten, etwa Eltern, Lehrer oder Jugendliche, die auf Missstände aufmerksam machen wollten oder aus Neugier handelten. Die bisherige Regelung wurde kritisiert, da sie nicht zwischen diesen und schwerwiegenderen Fällen differenzierte.

Auswirkungen auf Jugendliche und die Gesellschaft

Die Herabsetzung der Strafen wird besonders im Hinblick auf jugendliche Täter als wichtig erachtet. Jugendliche, die oft aus Unwissenheit oder Neugier handeln, sollten nicht durch unverhältnismäßig harte Strafen in ihrer Entwicklung beeinträchtigt werden. Die Anpassung ermöglicht es, individuell auf den Einzelfall einzugehen und dabei die Persönlichkeitsentwicklung des jugendlichen Täters zu berücksichtigen

Flexibilität in der Strafverfolgung

Die geplante Gesetzesänderung erlaubt den Strafverfolgungsbehörden eine flexiblere Handhabung dieser Fälle. Dies ermöglicht eine differenziertere Bewertung des individuellen Verschuldens und eine angemessenere Reaktion auf das jeweilige Verhalten. Die Beibehaltung der Höchststrafen stellt sicher, dass schwerwiegendere Taten weiterhin streng geahndet werden können.

Schlussfolgerung und Ausblick

Der Gesetzentwurf spiegelt ein wachsendes Bewusstsein für die Notwendigkeit einer ausgewogenen und individuellen strafrechtlichen Beurteilung wider. Er stellt einen wichtigen Schritt hin zu einem gerechteren und differenzierteren Umgang mit Delikten im Bereich der Kinderpornographie dar. Dieser Ansatz trägt dazu bei, die Rechtsprechung menschlicher und gerechter zu gestalten, indem er das Schuldprinzip und die Verhältnismäßigkeit der Strafen in den Vordergrund stellt.

Wichtig für Sie: Alle aktuell laufenden Verfahren wegen des Vorwurfs des Umgangs mit Kinderpornographie werden auf Grundlage des neuen Gesetzes entschieden. Rechtsanwalt Dr. Baumhöfener wird sich für Sie einsetzen und versuchen, eine mögliche Gerichtsverhandlung so lange hinauszuzögern, bis die Reform des § 184b StGB aktuelle Gesetzeslage ist.

Jetzt beraten lassen

Das könnte Sie auch interessieren