Erfahrungen & Bewertungen zu Strafverteidigung: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Baumhöfener

Qualifizierte und erfolgreiche Strafverteidigung kann nur ein Anwalt bieten, der seinen Fokus konsequent auf das Strafrecht und seine Nebengebiete richtet. Genau das ist seit meiner Zulassung im Jahr 2008 mein Schwerpunkt – und seitdem vertrete ich Mandanten bundesweit engagiert und erfolgreich in allen Arten von Strafverfahren.

Meine Vorstellung

Ich bin Dr. Jesko Baumhöfener, Fachanwalt für Strafrecht in Hamburg, und betreibe Strafverteidigung aus Leidenschaft. Jeder Mandant und jede Strafsache ist für mich einzigartig – und verdient die bestmögliche Verteidigung. Ich setze mich dafür ein, dass Ihre Rechte gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten konsequent gewahrt bleiben bleiben und stehe Ihnen während des gesamten Verfahrens zuverlässig zur Seite.

Dr. Jesko Baumhöfener

„Als Strafverteidiger setze ich mich aus Überzeugung für meine Mandanten ein – unabhängig vom Tatvorwurf oder der öffentlichen Meinung.“

Dr. Baumhöfener

Mir ist bewusst: Ein guter Strafverteidiger zeichnet sich nicht nur durch juristisches Können aus, sondern auch durch Einfühlungsvermögen, strategisches Denken und die Fähigkeit, in belastenden Situationen Ruhe zu bewahren.

Strafverteidiger Hamburg

Ausbildung und wissenschaftlicher Hintergrund

Bereits im Studium habe ich meine Begeisterung für das Strafrecht entdeckt. Ich habe im Bereich des Strafprozessrechts promoviert und war wissenschaftlich am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg tätig. Dort habe ich mich intensiv mit Fragen des Medizinstrafrechts und weiteren komplexen strafprozessualen Themen beschäftigt.

Um auch die neuesten Entwicklungen im IT-Strafrecht abzudecken, absolvierte ich den berufsbegleitenden Masterstudiengang Informationsrecht (LL.M.) an der Universität Oldenburg. Dort vertiefte ich mich in Fächer wie Internetrecht, Datenschutzrecht und Computerstrafrecht. Diese Kenntnisse sind besonders wertvoll, um moderne Ermittlungsverfahren zu verstehen und mögliche Rechtsbrüche der Strafverfolgungsbehörden aufzudecken.

Meine wissenschaftlichen Veröffentlichungen widmen sich ausschließlich strafrechtlichen bzw. strafprozessualen Themen.

Praxis und Strafverteidigung

In meiner strafrechtlichen Praxis habe ich Mandate aus nahezu allen Bereichen betreut. Ich vertrete die Interessen meiner Mandanten engagiert und mit hohen Qualitätsansprüchen. Meine Erfahrung umfasst unter anderem:

Ich begleite Sie vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis hin zur Revision und entwickle für jeden Mandanten und jede Straftat eine individuelle Verteidigungsstrategie. Dabei lege ich großen Wert auf transparente Kommunikation und zeitnahe Beratung. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung weiß ich, dass einen guten Strafverteidiger nicht nur sein fachliches Können auszeichnet; ebenso unabdingbar ist es, über eine hohe soziale Kompetenz zu verfügen.

„Ich stelle hohe Ansprüche an die Qualität meiner Arbeit.“

Dr. Baumhöfener

Kanzlei in Hamburg und Kooperationen

Meine Kanzlei befindet sich in den Colonnaden 49 in Hamburg. Dort arbeite ich in Bürogemeinschaft mit drei weiteren Fachanwälten für Strafrecht – gemeinsam gehören wir zu den größeren auf Strafrecht spezialisierten Kanzleien in Hamburg.

Darüber hinaus kooperiere ich seit vielen Jahren erfolgreich mit Rechtsanwälten und Fachanwälten in München und Hamburg. So können wir auch in umfangreichen Strafsachen und Wirtschaftsstrafverfahren ein schlagkräftiges Team aus Experten und erfahrenen Strafverteidigern auf Ihrer Seite aufbieten.

Lehrtätigkeit und Medienpräsenz

Zwischen 2011 und 2020 war ich als Lehrbeauftragter für Strafprozessrecht an der Universität Hamburg tätig. In dieser Zeit habe ich meine praktischen Erfahrungen als Strafverteidiger mit der wissenschaftlichen Lehre verbunden und Studierenden die Grundlagen einer erfolgreichen Strafverteidigung vermittelt. Zu meinen Schwerpunkten zählten Themen wie Untersuchungshaft, verdeckte Ermittlungen, Revision im Strafverfahren sowie die strategische Verteidigung im Ermittlungsverfahren.

Die Lehrtätigkeit an der Universität hat mir gezeigt, wie wichtig es ist, juristische Theorie und forensische Praxis eng miteinander zu verknüpfen. Sie war zugleich ein wertvoller Austausch mit der nächsten Generation junger Juristinnen und Juristen, die sich für das Strafrecht begeistern.

Darüber hinaus bin ich regelmäßig als Strafrechtsexperte auf FOCUS Online präsent. Dort veröffentliche ich Fachartikel und Kommentare zu aktuellen Entwicklungen im Strafrecht, im Strafprozessrecht und zur Kriminalpolitik. Ich erläutere praxisrelevante Entscheidungen, gebe Einblicke in die Arbeit eines Strafverteidigers und zeige auf, wie wichtig eine frühzeitige und kompetente Verteidigung in jeder Strafsache.

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Ihre Strafverteidigung – professionell und zuverlässig

  • Ich bin Strafverteidiger mit Sitz in Hamburg, verfüge über mehr als 15 Jahre Erfahrung und vertrete Mandanten in Strafsachen jeder Art und Größe aus voller Überzeugung.
  • Als Fachanwalt für Strafrecht entwickle ich für jede Straftat oder Strafsache eine individuelle und strategische Verteidigungsstrategie.
  • Meine Expertise erstreckt sich über alle Bereiche des allgemeinen Strafrechts, Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, IT-Strafrecht bis hin zu Cybercrime und umfasst auch die Vertretung bei einem Strafbefehl.
  • An meinem Standort in Hamburg biete ich in meiner Kanzlei transparente Beratung sowie bundesweit schnelle Reaktionszeiten und persönliche Betreuung während des gesamten Strafsache.
  • Meine wissenschaftliche Arbeit im Strafprozessrecht und meine Lehrtätigkeit garantieren fundiertes Fachwissen und Praxisnähe.
  • Vertrauen Sie auf meine Erfahrung, Kompetenz und fachliche Expertise – ich stehe Ihnen als engagierter Strafverteidiger in Hamburg zuverlässig zur Seite
Dr. Baumhöfener // Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht Hamburg

Veröffentlichungen im Strafrecht und Strafprozessrecht (Auszug):

MMR-Aktuell 2021, 439288Cybermobbing, Phänomenologische Betrachtung und strafrechtliche Analyse – Rezension einer Dissertation.
MMR 2021, 30 ff.Versuchtes Cybergrooming – Grenzbereich des polizeilichen Gefahrenabwehrrechts und Legitimation des „Präventionsstrafrechts“.
NStZ 2017, 562 ff .Die Aktenkenntnis des Verletzten in der Konstellation Aussage-gegen-Aussage mit Dipl.-Psych. Dr. Daber und RiBGH Wenske.
NZWiSt 2017, 27 ff.Besondere Aspekte der Verjährung gemäß § 376 AO.
„Smart World – Smart Law?“, S. 139 ff.Veröffentlichung pflichtwidriger Polizeieinsätze im Internet.
StraFo 2016, S. 77 ff.Anmerkung zu OLG Braunschweig, Beschl. v. 3.12.15 – 1 Ws 309/15.
Kommunikation & Recht 2015, S. 760 ff.Rechtsprobleme beim Filmen polizeilicher Einsätze.
Kommunikation & Recht 2015, S. 625 ff.Öffentlichkeitsfahndung im Internet
StRR 2014, 475 ff.Zur Verkümmerung des Verfahrens über den Ausschluss der Öffentlichkeit.
Deckers / Köhnken: Die Erhebung und Bewertung von Zeugenaussagen im Strafprozess, 2. Aufl. 2014, S. 183 ff.Akteneinsicht der Nebenklage in der Fallkonstellation „Aussage gegen Aussage“ aus rechtlicher Perspektive.
ZJJ 2014, S. 159 ff.Zur Zuständigkeit der allgemeinen Strafkammer für Heranwachsende.
NStZ 2014, S. 135 ff.Aktenkenntnis des Nebenklägers – Gefährdung des Untersuchungszwecks bei der Konstellation Aussage-gegen-Aussage.
StV 2012, S. 216 f.Versuchsbeginn bei Diebstahl.
StraFo 2012, S. 2 ff.Informationsrechte der Nebenklage – Gefährdung des Grundsatzes der Wahrheitsermittlung.
ZJJ 2011, S. 428 ff.Schwere der Schuld i.S.d. § 17 Abs. 2 Alt. 2 JGG bei erfolgsqualifizierten Delikten.
ZJJ 2007, S. 267 ff.Jugendstrafverteidiger – Eine Untersuchung im Hinblick auf § 74 JGG.

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