Das Medizinstrafrecht zeichnet sich dadurch aus, dass dem Beschuldigten ein Fehlverhalten während der beruflichen Ausübung vorgeworfen wird. In letzter Konsequenz muss sich der Beschuldigte damit auseinandersetzen, dass der Arbeitgeber, meist ein Krankenhaus oder eine Praxis, ihn freistellt, bis die Vorwürfe strafrechtlich aufgeklärt sind. Meist ergeben sich weitaus härtere Folgen, etwa der Entzug der ärztlichen Approbation. Ermittlungen wegen eines medizinstrafrechtlichen Anfangsverdachtes können schnell zu existentiellen Fragen führen. Dies ist umso dramatischer, als dass ein nicht zufriedener Patient vorschnell ein Fehlverhalten in die Arbeit des Beschuldigten hineininterpretiert.
Langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Medizinstrafrechts
Der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Dr. Baumhöfener ist spezialisiert auf komplexe, strafrechtliche Verfahren und hat langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Medizinstrafrechtes. Rechtsanwalt Dr. Baumhöfener aus Hamburg weiß um die weitreichenden Folgen einer medialen Berichterstattung über medizinstrafrechtliche Verfahren, da in der Öffentlichkeit meist eine Vorverurteilung und eine immense Rufschädigung stattfindet. Es ist daher oberstes Gebot, den Mandanten als Beschuldigten, ganz gleich ob Apotheker oder Arzt, aus der sprichwörtlichen Schusslinie zu nehmen und möglichst eine öffentliche Verhandlung zu vermeiden. Als langjähriger Experte für strafrechtliche Verfahren kennt Rechtsanwalt Dr. Baumhöfener Mittel und Wege der Strafprozessordnung, solche Folgen zu vermeiden.
Im Medizinstrafrecht geht es um Straftatbestände auf dem Gebiet der Körperverletzungen, insbesondere ist hier die gefährliche Körperverletzung sowie die schwere Körperverletzung zu nennen, §§ 224, 226 StGB. Wird dem Beschuldigten ein Fehlverhalten vorgeworfen, was gegen medizinische oder ärztliche Mindeststandards verstößt, können hier bei schwerwiegenden und bleibenden Verletzungen des geschädigten Patienten Freiheitsstrafen von einem bis zu zehn Jahren drohen. Jeder ärztliche Eingriff ist zunächst eine tatbestandliche Körperverletzung, wobei eine ordnungsgemäße Behandlung stets auf der Ebene der Rechtfertigungsgründe zur Einwilligung des Patienten führt. Behauptet der Patient nun ein Fehlverhalten, muss die Staatsanwaltschaft aufgrund des Anfangsverdachtes einer Körperverletzung ermitteln.
Umso wichtiger ist es, bei Kenntnis über mögliche Ermittlungen einen erfahrenen Strafverteidiger zu informieren, damit dieser die Waffengleichheit zwischen Beschuldigten und Strafverfolgungsbehörde herstellt und kompromisslos für den Beschuldigten einsteht. Wie bereits erwähnt, geht es neben der reinen Strafe auch um berufliche Folgen, da im Medizinstrafrecht meist ein Angehöriger der medizinischen und ärztlichen Berufe mit einem Ermittlungsverfahren konfrontiert wird.
Neben Straftaten, die eine Körperverletzung zur Folge haben, kann es auch um Tötungsdelikte gehen. Geschieht im ärztlichen und medizinischen Alltag eine Komplikation und stirbt in dieser Folge ein Patient, sieht sich der Beschuldigte mit einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe konfrontiert, wenn die Strafverfolgungsbehörden etwaige Mordmerkmale bejahen. Hier ist auch an vermeintlich gut gemeinte Handlungen eines Beschuldigten zu denken, der einem sehr kranken Patienten nicht mehr leiden lassen wollte und entsprechende Maßnahmen durchführt oder eben lebenserhaltende Maßnahmen unterlässt.
Verstöße gegen medizinische und ärztliche Spezialgesetze
Daneben kommen auch Verstöße gegen medizinische und ärztliche Spezialgesetze in Betracht. Zu denken ist an das Arzneimittelgesetz. Gerade diese Spezialgesetze erfordern eine langjährige Erfahrung, die Dr. Baumhöfener vorweisen kann. Neben obigen Delikten muss der Beschuldigte mit einem Ermittlungsverfahren wegen Urkundendelikten rechnen. So stellt eine falsche Krankenakte eine Urkundenfälschung dar. Meist wird eine solche vorliegen, wenn ein sterbenskranker Patient schneller an ein lebensrettendes Spenderorgan gelangen soll. Aber auch das Verfälschen von Abrechnungen und Rezepten kann zu strafrechtlichen Ermittlungen führen.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für das Strafrecht Dr. Baumhöfener arbeitet bei Bedarf mit weiteren Fach- und Prozessanwälten zusammen, die ebenfalls auf dem Gebiet des Medizinstrafrechtes langjährige Erfahrungen vorweisen können. So kann der Beschuldigte sicher sein, dass ihm die bestmögliche Verteidigung zur Seite steht.
Rechtsanwalt Dr. Baumhöfener garantiert Diskretion und versichert, dass gesamte Strafverfahren ohne Außenwirkung durchzuführen
Nicht zuletzt aufgrund der berufsrechtlichen Folgen, die für den Beschuldigten weitaus einschneidender sein können, als eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe, muss zwischen Beschuldigten und Strafverteidiger ein Vertrauensverhältnis aufgebaut werden. Rechtsanwalt Dr. Baumhöfener garantiert hier höchste Diskretion und versichert, dass gesamte Strafverfahren möglichst ohne Außenwirkung durchzuführen. Sollte es mal nicht möglich sein, ein Ermittlungsverfahren wegen medizinstrafrechtlichen Vorwürfen schon im Vorfeld einer mündlichen Verhandlung einem Ende zuzuführen, kann sich der Beschuldigte auf die Expertise von Rechtsanwalt Dr. Baumhöfener verlassen. Dies gilt umso mehr in der Revision, mit welcher dem Beschuldigten die letzte Möglichkeit zur Seite steht, das Urteil zu seinen Gunsten zu revidieren.
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