Ein Diebstahlvorwurf kann schwerwiegende Folgen haben, sowohl strafrechtlich als auch in Bezug auf Ihr berufliches und soziales Umfeld. Schon ein einfacher Ladendiebstahl kann zu einer Vorstrafe führen, die sich langfristig negativ auf Ihre Zukunft auswirkt.

Diebstahl
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Umso wichtiger ist es, Ihre Rechte zu kennen und sich mit den möglichen Verteidigungsstrategien auseinanderzusetzen.

Rechtsanwalt Dr. Baumhöfener informiert Sie über die Voraussetzungen, Verteidigungsmöglichkeiten und drohenden Strafen bei einfachem und besonders schwerem Diebstahl, Wohnungseinbruchdiebstahl und Ladendiebstahl.

Wann liegt ein Diebstahl vor?

Diebstahl definiert sich nach § 242 des Strafgesetzbuchs ff. (StGB). Demnach liegt objektiv ein Diebstahl vor, wenn eine für den Täter fremde bewegliche Sache weggenommen wird.

Sache kann dabei jeder körperliche Gegenstand sein. Auch ein Diebstahl an Tieren ist möglich, denn auf Tiere sind laut § 90a des Bürgerlichen Gesetzesbuchs (BGB) die Vorschriften über Sachen entsprechend anwendbar, da ebenso wie bei Sachen ein Eigentum an Tieren bestehen kann.

Fremd ist dem Täter jede Sache, die nicht im Alleineigentum des Täters steht oder herrenlos ist. Die Sache muss also jemand anderem gehören.

Beweglich ist eine Sache, wenn sie wenigstens durch den Akt der Wegnahme beweglich gemacht werden kann. Darunter fallen also auch zunächst fest verankerte Sachen, wenn sie demontiert und weggeschafft werden können.

Fragen
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Tathandlung ist die Wegnahme der Sache. Eine Wegnahme ist nur möglich, wenn sich die Sache im Gewahrsam eines anderen befindet. Andernfalls würde der Täter die Sache nur nehmen, nicht aber wegnehmen.

In Gewahrsam hat jemand eine Sache, wenn er die Sachherrschaft über sie ausübt. Die Sachherrschaft hat eine Person, wenn sie ungehinderter Zugriff auf die Sache hat oder sich die Sache in der räumlichen Sphäre der Person befindet. Der Begriff der räumlichen Sphäre ist dabei weit auszulegen. Die meisten Diebstähle erfolgen aus der räumlichen Sphäre hinaus. So befindet sich beispielsweise auch die Ware in einem Geschäft in der räumlichen Sphäre des Gewahrsamsinhabers, also dem Geschäftsinhaber. Auch das geparkte Auto befindet sich im Gewahrsam des Eigentümers, selbst wenn dieser sich nicht in der unmittelbaren Umgebung des Autos befindet.

Eine Wegnahme erfolgt, wenn fremder Gewahrsam gebrochen und neuer, nicht notwendigerweise eigener, Gewahrsam begründet wird.

Gebrochen ist der Gewahrsam, wenn es endgültig keine Möglichkeit mehr für den ursprünglichen Gewahrsamsinhaber gibt, die Sache zu beherrschen. Der Bruch kann dadurch erfolgen, dass die Sache vom Tatort weggeschafft oder für eine spätere Mitnahme derartig versteckt wird, dass der Eigentümer nicht mehr auf sie zugreifen kann. Aber auch durch das Einstecken in eine Tasche kann fremder Gewahrsam gebrochen werden.

Geschaffen wird neuer Gewahrsam, sobald der Täter oder ein Dritter die Herrschaft über die Sache erlangt haben. Dafür ist das Fortschaffen vom Tatort nicht zwangsläufig nötig. Bereits durch das Einstecken in eine Tasche oder die Jacke kann der Täter auch eine eigene Herrschaft begründen.

Wann liegt ein Ladendiebstahl vor?

Insbesondere bei Ladendiebstählen im Supermarkt ist es daher nicht nötig, dass die Sache tatsächlich aus dem Geschäft verbracht wird. Denn selbst wenn die Sache noch mit einem Sicherheitsetikett versehen ist, welches am Ausgang des Geschäfts einen Alarm auslösen könnte, begründet der Täter schon eigenen Gewahrsam, wenn er die Sache einsteckt, im Einkaufswagen versteckt, in der Hand verborgen hält oder beim Verlassen der Umkleidekabine anbehält. Es kommt lediglich darauf an, ob nach den äußeren Umständen zu erwarten ist, dass der eigentliche Eigentümer aufgrund der Tathandlung nicht mehr die Möglichkeit hat, rechtzeitig auf die Sache zuzugreifen.

Was ist ein besonders schwerer Fall des Diebstahls?

Ein besonders schwerer Diebstahl gemäß § 243 StGB liegt vor, wenn er unter erschwerenden Umständen begangen wurde, z.B.

  • Einbruch in ein Gebäude oder geschlossenen Raum (z. B. mit falschem Schlüssel, Dietrich, Kreditkarte).
  • Diebstahl aus einem verschlossenen Behältnis (z. B. Registrierkassen, Container).
  • Gewerbsmäßiger Diebstahl: Wenn sich der Täter durch wiederholte Diebstähle eine dauerhafte Einnahmequelle sichern will.

Was ist ein Diebstahl mit Waffen, ein Bandendiebstahl oder ein Wohnungseinbruchsdiebstahl gemäß § 244 StGB?

Führt der Täter bei dem Diebstahl eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich, beinhaltet die Tatbegehung eine nochmals höhere Gefährlichkeit und ein größeres Unrecht. Allein das Beisichführen begründet dabei schon das besondere Unrecht. Ein ebenso großes Unrecht beinhaltet das Beisichführen eines sonstigen Werkzeugs zu dem Zweck, den Widerstand einer Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu brechen. Dabei muss die konkrete Verwendung des Werkzeugs aber beabsichtigt sein.

Auch Bandendiebstähle gehören zu den schwersten Fällen von Diebstählen. Eine Bande besteht dabei aus mindestens drei Personen. Sie müssen sich zur fortgesetzten Begehung von Diebstählen zusammengetan und mindestens ein Bandenmitglied muss neben dem Täter an der konkreten Tat mitgewirkt haben. Dabei ist Mitwirkung bereits durch Anstiftung oder Beihilfe gegeben. Das andere Bandenmitglied muss also keine eigene Tathandlung vollzogen haben.

Ebenso hart bestraft wird der Wohnungseinbruchsdiebstahl, da er tief in die Privat- und Intimsphäre der Opfer eindringt. Der Begriff der Wohnung wird in diesem Zusammenhang wegen der hohen Strafdrohung jedoch eng ausgelegt. Wohnung ist dabei jede Räumlichkeit, die den Mittelpunkt des privaten Lebens bildet, bzw. im unmittelbaren Zusammenhang mit der Intimsphäre steht. Dazu gehören auch die Nebenräume einer Wohnung, etwa Diele, Toiletten und auch Keller, aber auch Wohnwagen und Wohnschiffe.

Fingerabdrücke - Polizeiakte

Was ist ein Räuberischer Diebstahl?

Einen räuberischen Diebstahl gemäß § 252 StGB begeht, wer bei einem Diebstahl Gewalt anwendet oder mit Gefahr für Leib oder Leben droht, um die Beute zu verteidigen oder zu sichern.

Welche Strafen drohen?

  • Diebstahl: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren;
  • Besonders schweren Diebstahl: 3 Monate bis 5 Jahre Freiheitsstrafe;
  • Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl oder Wohnungseinbruchsdiebstahl / minder schwerer Fall: 6 Monate bis 10 Jahre Freiheitsstrafe / 3 Monate bis 5 Jahre Freiheitsstrafe;
  • Räuberischer Diebstahl / minder schwerer Fall:
    mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe / 6 Monaten bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe.

Wann führt ein Diebstahl zu einem Eintrag ins Führungszeugnis?

Ein Eintrag erfolgt nicht bei Geldstrafen bis 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen bis 3 Monaten. Die Eintragung hängt also von der konkreten Strafe ab.

Kann das Verfahren eingestellt werden?

Häufigste Form der Einstellung bei Diebstählen ist die Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit. Gerade bei den häufig vorkommenden Ladendiebstählen wird das Verfahren oftmals wegen der geringen Schuld eingestellt. Maßgeblich ist dabei der Wert der Sache. Ob eine Einstellung überhaupt in Frage kommt, hängt jedoch immer von den Umständen im Einzelfall ab.

Einstellung im Strafverfahren

Mehr zur Einstellung im Strafverfahren lesen Sie in diesem Beitrag.

Brauche ich einen Strafverteidiger?

Da es sich bei Diebstählen (mit Ausnahme des räuberischen Diebstahls) um Vergehen und nicht um Verbrechen handelt, ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts zwar nicht zwingend notwendig. Es gibt jedoch viele besondere Einzelfälle und Ausnahmen zu nahezu jedem der Tatbestandsmerkmale eines Diebstahls. Auch die Abgrenzung der einzelnen Varianten ist mitunter schwer. Die Einschaltung eines kompetenten Rechtsanwalts oder Fachanwalts für Strafrecht ist daher in jedem Fall ratsam.

Dr. Jesko Baumhöfener

Kontaktieren Sie mich gerne. Als Fachanwalt für Strafrecht in Hamburg vertrete ich Sie bundesweit: konsequent, leidenschaftlich und erfolgreich.

Fazit

  • Diebstahl ist eine ernste Straftat und kann mit hohen Strafen geahndet werden.
  • Besonders schwere Fälle liegen bei Einbruch, Waffennutzung oder gewerbsmäßigem Diebstahl vor.
  • Ein Eintrag ins Führungszeugnis erfolgt nicht bei geringfügigen Strafen.
  • Eine Einstellung des Verfahrens ist in bestimmten Fällen möglich.
  • Ein erfahrener Strafverteidiger kann helfen, Strafen zu minimieren oder das Verfahren einzustellen.

FAQ

Diebstahl liegt vor, wenn eine fremde, bewegliche Sache ohne Erlaubnis des Eigentümers weggenommen wird, um sie sich oder einem Dritten zuzueignen (§ 242 StGB).

Ein einfacher Diebstahl kann mit einer Geldstrafe oder bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Besonders schwere Fälle und erschwerende Umstände können Strafen bis zu 10 Jahren nach sich ziehen.

Wenn ein Einbruch stattfindet, eine Waffe mitgeführt wird, der Täter gewerbsmäßig handelt oder eine Bande beteiligt ist (§§ 243, 244 StGB).

Ein Eintrag erfolgt in der Regel nur bei Freiheitsstrafen über 3 Monaten oder Geldstrafen über 90 Tagessätze.

Ja, insbesondere bei geringfügigen Diebstählen (z. B. Ladendiebstahl mit geringem Warenwert) kann das Verfahren unter bestimmten Voraussetzungen eingestellt werden.

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