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Der Vorwurf der fahrlässigen Tötung trifft viele Beschuldigte völlig unvorbereitet. Wer hört, dass gegen ihn wegen einer Tötung ermittelt wird, denkt zunächst an Mord oder Totschlag. Tatsächlich ist die fahrlässige Tötung nach § 222 StGB jedoch eine eigene Regelung des Strafgesetzbuches, die gerade alltägliche Situationen erfasst, in denen eine Person durch unachtsames Verhalten den Tod eines Menschen verursacht haben soll. Es geht also nicht um vorsätzliches Töten, sondern um einen schwerwiegenden Vorwurf im Bereich der Fahrlässigkeit.

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Typische Fälle sind der Verkehrsunfall im Straßenverkehr, bei dem ein Fahrer einen Fußgänger übersieht, der Sturz nach einer Rangelei, der Unfall auf einer Baustelle – etwa durch einen Baukran – oder auch das Unterlassen gebotener Sicherungsmaßnahmen. Gerade weil solche Situationen schnell entstehen können, betrifft der Vorwurf der fahrlässigen Tötung ganz normale Menschen und nicht „klassische Täter“.

Die Konsequenzen sind dennoch erheblich. Der Strafrahmen reicht bis zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren oder einer Geldstrafe. Neben der eigentlichen Strafe drohen weitere Folgen wie ein Eintrag im Führungszeugnis, der Verlust des Führerscheins, zivilrechtliche Haftung und massive persönliche Belastungen für die betroffenen Personen und die Opferangehörigen. Umso wichtiger ist es, den rechtlichen Inhalt, die Voraussetzungen und die Verteidigungsmöglichkeiten frühzeitig zu verstehen.

Was ist fahrlässige Tötung nach § 222 StGB?

Die fahrlässige Tötung ist in § 222 StGB geregelt. Dort heißt es sinngemäß, dass bestraft wird, wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht. Diese Vorschrift des Strafgesetzbuches schützt das menschliche Leben und gehört zu den zentralen Tötungsdelikten des deutschen Strafrechts.

Im Unterschied zu vorsätzlichen Straftaten fehlt hier der Tötungsvorsatz. Der Täter wollte den Tod nicht herbeiführen und hat ihn auch nicht billigend in Kauf genommen. Ihm wird vielmehr vorgeworfen, gegen die erforderliche Sorgfalt verstoßen zu haben. Gerade dieser Vorwurf der Sorgfaltspflichtverletzung macht den Kern der fahrlässigen Tötung aus.

Wichtig ist: Auch ohne böse Absicht kann eine Person strafrechtlich verantwortlich sein. Das Strafrecht knüpft hier nicht an die innere Einstellung zum Tod, sondern an das objektiv sorgfaltswidrige Verhalten an.

Einordnung im Strafrecht: Abgrenzung zu Mord und Totschlag

Im Strafrecht wird zwischen vorsätzlichen und fahrlässigen Tötungsdelikten unterschieden. Mord (§ 211 StGB) und Totschlag (§ 212 StGB) setzen Vorsatz voraus. Der Täter muss zumindest mit bedingtem Vorsatz gehandelt haben, also den Tod eines Menschen als mögliche Folge seines Handelns erkannt und billigend in Kauf genommen haben.

Bei der fahrlässigen Tötung fehlt genau dieses vorsätzliche Element. Das ist entscheidend für das Strafmaß. Während Mord zwingend mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht ist und auch Totschlag zu langjährigen Haftstrafen führt, sieht § 222 StGB eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor.

Die Abgrenzung zwischen bewusster Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz ist in der Praxis einer der zentralen Streitpunkte. Gerade hier entscheidet sich, ob jemand wegen einer fahrlässigen Tötung oder wegen eines Vorsatzdelikts angeklagt wird. Der Vorwurf der fahrlässigen Tötung ist deshalb juristisch von enormer Bedeutung.

Typische Konstellationen und der Vorwurf der fahrlässigen Tötung

Der Vorwurf der fahrlässigen Tötung entsteht häufig in alltäglichen Situationen:

  • im Straßenverkehr bei einem Verkehrsunfall,
  • bei Arbeitsunfällen, etwa durch unsachgemäßen Umgang mit Maschinen oder einem Baukran,
  • bei körperlichen Auseinandersetzungen, die unerwartet tödlich enden,
  • bei medizinischen Behandlungsfehlern,
  • bei unterlassenen Sicherungsmaßnahmen,
  • im Zusammenhang mit Drogen oder Alkohol.

In all diesen Fällen prüfen Polizei und Staatsanwaltschaft, ob zwischen dem Verhalten einer Person und dem Tod eines anderen Menschen ein strafrechtlich relevanter Zusammenhang besteht. Schon eine Strafanzeige oder eine Vorladung wegen fahrlässiger Tötung stellt für die Betroffenen eine enorme Belastung dar.

Der Vorwurf lautet regelmäßig, dass der Beschuldigte eine Gefahr geschaffen oder nicht ausreichend abgesichert hat und dadurch der Tod eines Menschen eingetreten ist.

Tatbestandsvoraussetzungen im Überblick

Die fahrlässige Tötung setzt mehrere Voraussetzungen voraus:

  1. Eine Handlung oder ein Unterlassen
  2. Den Tod eines Menschen
  3. Einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Verhalten und Tod
  4. Eine Verletzung der Sorgfaltspflicht
  5. Objektive Zurechnung der Todesfolge
  6. Vorwerfbarkeit im subjektiven Bereich

Diese Struktur ist typisch für Fahrlässigkeitsdelikte im Strafrecht. Gerade weil nahezu jedes Verhalten kausal für irgendeinen Erfolg sein kann, benötigt das Strafrecht diese Filter, um eine ausufernde Haftung zu vermeiden.

Mehr zum Thema Körperverletzung mit Todesfolge lesen Sie in diesem Beitrag.

Sorgfaltspflicht und Fahrlässigkeit

Zentral ist die Frage der Sorgfalt. Fahrlässigkeit bedeutet, dass jemand die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat. Maßstab ist nicht das individuelle Können des Täters, sondern das Verhalten einer besonnenen und gewissenhaften Person in derselben Lage.

Beispiele für eine Sorgfaltspflichtverletzung:

  • Unaufmerksamkeit im Straßenverkehr
  • Missachtung von Verkehrsregeln
  • Unzureichende Sicherung einer Gefahrenquelle
  • Übermüdung beim Führen eines Fahrzeugs
  • Unterlassen notwendiger Kontrollen

Die Sorgfaltspflicht ist das Kernstück jeder fahrlässigen Tötung. Ohne eine nachweisbare Pflichtverletzung scheidet eine Verurteilung aus.

Dr. Baumhöfener // Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht Hamburg

Erlaubtes Risiko, Vertrauensgrundsatz und Sozialadäquanz

Nicht jede Gefahr begründet automatisch eine Strafbarkeit. Das Strafrecht kennt das Konzept des erlaubten Risikos. Bestimmte gefährliche Handlungen sind gesellschaftlich akzeptiert, etwa:

  • das Führen eines Kraftfahrzeugs,
  • der Betrieb von Maschinen,
  • der Betrieb eines Jahrmarkt-Fahrgeschäfts.

Solange sich eine Person innerhalb der geltenden Sicherheitsregeln bewegt, verwirklicht sie kein strafbares Verhalten. Man spricht hier auch von Sozialadäquanz. Im Straßenverkehr gilt zusätzlich der Vertrauensgrundsatz. Wer sich selbst regelkonform verhält, darf darauf vertrauen, dass andere Verkehrsteilnehmer die Verkehrsregeln ebenfalls beachten. Erst wenn konkrete Anzeichen für ein Fehlverhalten bestehen, entfällt dieses Vertrauen.

Zusammenhang zwischen Verhalten, Todesfolge und Tod

Ein weiterer entscheidender Punkt ist der Zusammenhang zwischen dem Verhalten und der Todesfolge. Es genügt nicht, dass jemand irgendwie anwesend war. Das Verhalten muss kausal und objektiv zurechenbar zum Tod geführt haben.

Zudem wird geprüft, ob ein sogenanntes pflichtgemäßes Alternativverhalten den Tod verhindert hätte. Hätte der Tod auch dann eintreten müssen, wenn sich die Person korrekt verhalten hätte, scheidet eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung aus.

Gerade dieser Punkt ist für die Verteidigung oft zentral.

Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr

Die fahrlässige Tötung im Straßenverkehr ist eine der häufigsten Erscheinungsformen.

Typische Situationen:

  • Übersehen eines Fußgängers
  • Missachtung der Vorfahrt
  • Überhöhte Geschwindigkeit
  • Ablenkung durch Smartphone
  • Missachtung von Verkehrsregeln

Hier treffen sich Strafrecht und Verkehrsrecht. Neben der eigentlichen Strafe drohen:

  • Entzug der Fahrerlaubnis
  • Sperrfrist für den Führerschein
  • Eintrag im Fahreignungsregister
  • erhebliche zivilrechtliche Haftung

Der Fahrer wird schnell zum Beschuldigten, selbst wenn er den Tod keinesfalls wollte.

Fahrlässige Tötung durch Unterlassen

Auch Unterlassen kann strafbar sein. Die fahrlässige Tötung durch Unterlassen setzt voraus, dass eine Person rechtlich dafür einzustehen hatte, einen Erfolg zu verhindern.

Beispiele:

  • Unterlassene Sicherung einer Baustelle
  • Nichtabschalten einer gefährlichen Maschine
  • Unterlassene Hilfeleistung bei erkennbarer Gefahr
  • Fehlende Kontrolle eines Baukrans

Besteht eine sogenannte Garantenstellung, kann das Unterlassen einer Handlung einer aktiven Tat gleichgestellt werden.

Sprungrevision

Wie läuft ein Strafverfahren ab? Mehr dazu lesen Sie in diesem Beitrag.

Täter, Opfer und frühe Verteidigung im Strafverfahren

Das Strafrecht spricht vom „Täter“, meint bei der fahrlässigen Tötung jedoch häufig eine Person, die nicht vorsätzlich gehandelt hat, sondern der ein tragischer Fehler vorgeworfen wird. Gleichzeitig stehen dem ein Opfer und die betroffenen Angehörigen gegenüber, die ein berechtigtes Interesse an Aufklärung und Verantwortungsübernahme haben. Diese unterschiedlichen Perspektiven treffen im Strafverfahren unmittelbar aufeinander und machen Verfahren wegen fahrlässiger Tötung besonders sensibel.

Gerade deshalb ist eine frühe Verteidigung von großer Bedeutung. Bereits im Ermittlungsstadium wird häufig festgelegt, wie der Vorwurf rechtlich eingeordnet wird. Ein erfahrener Strafverteidiger kann frühzeitig prüfen, ob tatsächlich eine Sorgfaltspflichtverletzung vorliegt, ob der Zusammenhang zwischen dem Verhalten und dem Tod rechtlich tragfähig ist und ob sich der Vorwurf der fahrlässigen Tötung überhaupt halten lässt. Eine frühzeitige anwaltliche Begleitung schützt die Rechte des Beschuldigten und kann entscheidend dafür sein, ob es zu einer Anklage oder zu einer Einstellung des Verfahrens kommt.

Fazit

  • Der Vorwurf der fahrlässigen Tötung nach § 222 StGB ist ein schwerwiegender strafrechtlicher Vorwurf, auch wenn kein Vorsatz vorliegt.
  • Entscheidend ist stets, ob tatsächlich eine Sorgfaltspflichtverletzung vorgeworfen werden kann und ob zwischen dem Verhalten und dem Tod ein rechtlich zurechenbarer Zusammenhang besteht.
  • Nicht jeder tragische Unfall führt automatisch zu einer strafbaren Fahrlässigkeit. Das Strafrecht kennt wichtige Filter wie das erlaubte Risiko, den Vertrauensgrundsatz und das pflichtgemäße Alternativverhalten.
  • Gerade bei der fahrlässigen Tötung im Straßenverkehr oder bei Arbeitsunfällen werden häufig vorschnell strafrechtliche Vorwürfe erhoben.
  • Das Strafmaß reicht von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und kann weitreichende persönliche und berufliche Konsequenzen haben.
  • Eine frühe anwaltliche Verteidigung ist entscheidend, um Fehlbewertungen zu vermeiden und den Sachverhalt juristisch korrekt einordnen zu lassen.
  • Je früher ein erfahrener Strafverteidiger eingebunden wird, desto größer sind die Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens oder eine deutliche Begrenzung der strafrechtlichen Folgen.

FAQ zur fahrlässigen Tötung (§ 222 StGB)

Fahrlässige Tötung liegt vor, wenn eine Person durch mangelnde Sorgfalt den Tod eines Menschen verursacht, ohne diesen Tod zu wollen oder billigend in Kauf zu nehmen.

Der Strafrahmen reicht bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. In der Praxis hängt das Strafmaß stark vom Einzelfall ab.

Mord und Totschlag setzen Vorsatz voraus. Bei der fahrlässigen Tötung fehlt dieser. Genau diese Abgrenzung ist häufig der zentrale Streitpunkt im Verfahren.

Das hängt von der Art und Höhe der Strafe ab. Geringe Geldstrafen erscheinen unter Umständen nicht im einfachen Führungszeugnis.

Weil bereits im Ermittlungsverfahren entscheidende Weichen gestellt werden. Frühzeitige Verteidigung kann über Anklage, Einstellung oder Strafmaß entscheiden.

Bildquellennachweis: cottonbro studio I Canva.com

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