Todesverursachung durch Unachtsamkeit.
Todesverursachung durch Unachtsamkeit.
Eine lebenslange Freiheitsstrafe kann auch beim Vorwurf der Brandstiftung ausgesprochen werden.
Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGB. Informationen zur Strafverteidigung von erfahrenem Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht.
Es gibt keinen schwereren Vorwurf als Mord oder Totschlag. Informationen von erfahrenem Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht zur Abgrenzung der Tatbestände.
Zurechnung über § 227 StGB.
Verbotene Beweisgewinnung.
Die „Arglosigkeit“ der Nebenklagevertretung
Anforderungen an die Darstellung eines alternativen Sachverhalts.
Zum Mordmerkmal „Heimtücke“.
Leitsatz des Bearbeiters: Eine heimliche Überwachung von Ehegattengesprächen in einem eigens dafür zugewiesenen separaten Besuchsraum...
Gegen Sie oder einen Bekannten wird wegen Mord, Totschlag oder fahrlässiger Tötung ermittelt? Erfahrener Rechtsanwalt berät Sie im Kapitalstrafrecht.