Erhält der Beschuldigte eine Anklageschrift per Post, sind die polizeilichen Ermittlungen in Bezug auf eine angeblich vorliegende Straftat bereits abgeschlossen und die Staatsanwaltschaft hat sich bei ihren Möglichkeiten zur Verfolgung dieser Straftaten für die Erhebung der Anklage entschieden. Die weitere Möglichkeit wäre bei Bejahen des hinreichenden Tatverdachts in Bezug auf eine Straftat die Beantragung eines Strafbefehls.

Spätestens, wenn der Beschuldigte eine Anklageschrift oder den Strafbefehl erhält, sollte umgehend ein Strafverteidiger kontaktiert werden, damit dieser die notwendigen Schritte unternimmt, das Verfahren möglichst in für den Beschuldigten günstige Bahnen zu lenken.

Bei Anklageschriften, Strafbefehlen, aber auch bei polizeilichen Vorladungen im Ermittlungsstadium steht Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Herr Dr. Baumhöfener, mit Rat und Tat zur Seite.

Im Folgenden wird erklärt, was es mit einer Anklageschrift auf sich hat und wie hiergegen vorgegangen werden kann:

Was ist eine Anklageschrift?

Die Anklageschrift ist die staatsanwaltschaftliche Abschlussentscheidung über Ermittlungen, nachdem die zuständige Behörde vom möglichen Vorliegen einer Straftat Kenntnis erlangte. Es gilt der Amtsermittlungsgrundsatz, weswegen die Staatsanwaltschaft als Organ der Rechtspflege gehalten ist, den Vorwürfen nachzugehen. Soweit die Staatsanwaltschaft den hinreichenden Tatverdacht nicht verneint und die Ermittlungen folgerichtig einstellt oder zumindest aus Opportunitätsgründen von einer weiteren Verfolgung aufgrund Geringfügigkeit absieht, eröffnet die Anklageschrift den Weg zum gerichtlichen Verfahren.

Wo ist die Anklageschrift gesetzlich geregelt?

Die Anklageschrift ist in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt, dort in den §§ 199ff. StPO. Zusätzlich gibt es Regelungen in der sogenannten RiStBV, dort in den Nummern 110 bis 114. Unter diese Abkürzung versteht man Richtlinien für das Strafverfahren sowie für das Bußgeldverfahren.

In diesen Normen ist dargelegt, dass dem Beschuldigten ausweislich der Anklageschrift eröffnet werden muss, welcher Sachverhalt ihm vorgeworfen wird, welche strafrechtlichen Normen gemäß dem Strafgesetzbuch sowie etwaiger Nebengesetze erfüllt sind und welche anzuwendenden Strafvorschriften von der Staatsanwaltschaft angenommen wurden. Der Beschuldigte, welcher im Übrigen gemäß § 157 StPO mit Erhebung der Anklage als Angeschuldigter bezeichnet wird, muss also in die Lage versetzt werden, dass er die Entscheidung der Staatsanwaltschaft ausweislich der Anklageschrift nachvollziehen kann und weiß, was ihn im gerichtlichen Verfahren erwarten kann.

Die Anklageschrift bezeichnet zunächst den Angeschuldigten und die genaue Anschrift, sodann, wie viele Taten und welche Straftaten verwirklicht seien. Danach wird dem bereits in der Anklageschrift als solchen bezeichneten Angeschuldigten detailliert dargelegt, welcher Sachverhalt ihm zur Last gelegt wird, um sodann auf die anzuwendenden Strafvorschriften Bezug zu nehmen und letztlich anzugeben, welche Beweismittel aus Sicht der Staatsanwaltschaft im gerichtlichen Verfahren genutzt werden sollen.

Hiernach erfolgt eine Zusammenfassung des Sachverhaltes, welches als wesentliches Ergebnis der Ermittlungen festgehalten wird. Hier führt der Vertreter der Staatsanwaltschaft zur Person sowie zur Sache aus und legt dar, warum dieser von einem hinreichenden Tatverdacht des Beschuldigten ausgeht.

Wer versendet die Anklageschrift?

Der Beschuldigte erhält die Anklageschrift im strafrechtlichen Verfahren nicht von der Staatsanwaltschaft, sondern die Staatsanwaltschaft versendet nach Abschluss der Ermittlungen die Anklageschrift an das zuständige Gericht. Diese Verweisung an das Gericht ist stets mit der Beantragung verbunden, das Hauptverfahren zu eröffnen. Erst dann versendet das Gericht die Anklageschrift an den Beschuldigten. Dieser hat hiergegen grundsätzlich die Möglichkeit, Einwände gegen die Erhebung der Anklage vorzubringen. Auch hier kann ein versierter Fachanwalt für Strafrecht bereits die entsprechenden Weichen stellen.

Wann ist das Amtsgericht zuständig und wann das Landgericht?

Die Staatsanwaltschaft kann die Anklageschrift sowohl an das Amtsgericht, dort an den Einzelrichter oder an das Schöffengericht senden, zudem auch an das Landgericht und in einigen Fällen auch an das Oberlandesgericht. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die jeweiligen Gerichte dann für etwaige Straftaten zuständig sind, wenn ein gewisses Maß an Freiheitsstrafe erwartet wird. In manchen Fällen entscheidet auch die vorgeworfene Straftat darüber, welches Gericht zuständig ist.

Das Amtsgericht ist grundsätzlich zuständig, wenn keine ausschließliche Zuständigkeit der Landesgerichte sowie der Oberlandesgerichte vorliegt. Wichtig ist vor allen, dass keine Freiheitsstrafe von über vier Jahren erwartet wird, dass keine Unterbringung in ein psychiatrisches Krankenhaus beantragt werden kann und dass die Staatsanwaltschaft nicht wegen der besonderen Schutzbedürftigkeit des oder der Geschädigten die Sache an das höhere Gericht weiterleitet.

Bei dem Amtsgericht ist der sogenannte Strafrichter zuständig für Vergehen, d. h. für alle Straftaten, die keine Verbrechen sind und in der Mindeststrafe eine Freiheitsstrafe von einem Jahr vorsehen. Ferner für alle Straftaten, die im Höchstmaß nicht mit mehr als zwei Jahren Freiheitsstrafe sanktioniert werden können. In allen anderen Fällen ist das Schöffengericht zuständig.

Das Landgericht ist für Straftaten ausweislich des Kataloges gemäß § 74 II GVG zuständig, zudem für alle Straftaten, die im Höchstmaß mit mehr als vier Jahren Freiheitsstrafe sanktioniert werden können.

Das Oberlandesgericht ist in erster Instanz lediglich für Staatsschutzsachen zuständig.

Kann ich mich gegen eine Anklageschrift zur Wehr setzen?

Gegen die Anklageschrift kann sich bereits früh zur Wehr gesetzt werden, wenn auch frühzeitig ein Strafverteidiger konsultiert wird. Dieser hat die Möglichkeit, bereits vor Eröffnung des gerichtlichen Verfahrens die Erhebung der Anklage zu verhindern. Hierfür ist es notwendig, dass er Strafverteidiger alle relevanten Informationen erhält, zudem kann dieser bereits die Ordnungsgemäßheit der Anklageschrift überprüfen. Sollte die Anklage dennoch erhoben werden, kann mit dem Strafverteidiger das weitere Vorgehen sowie die vorrangigen Ziele besprochen werden, um eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Die Ziele können unterschiedlich sein, diese reichen vom vollständigen Freispruch bis hin zum Erreichen einer Freiheitsstrafe lediglich auf Bewährung oder dem Verhängen einer Geldstrafe. Dies kommt stets auf den Einzelfall an und hängt davon ab, wie der Strafverteidiger die Beweislage einschätzt.

Wichtig ist hier, dass der Angeklagte grundsätzlich schweigen darf, da es an der Staatsanwaltschaft und dem Gericht liegt, die Straftat mit der notwendigen Sicherheit nachzuweisen.

Der Strafverteidiger hat die Möglichkeit, Akteneinsicht zu beantragen, Beweisanträge zu stellen und auch die Einstellung des Verfahrens, beispielsweise wegen Geringfügigkeit, zu fordern. Gerade bei der Akteneinsicht ist es notwendig, dass diese möglichst frühzeitig erfolgt, im Idealfall bereits während der polizeilichen Ermittlungen. Nicht selten können sodann das gerichtliche Verfahren und die Erhebung der Anklage abgewendet werden.

Frist zur Verteidigung beachten?

Mit der Anklageschrift geht in aller Regel auch einher, dass ein Begleitschreiben an den Beschuldigten versandt wird, in den dieser aufgefordert wird, binnen einer Frist von ein bis zwei Wochen Stellung zu den Vorwürfen zu nehmen. Es wird eindringlich abgeraten, selbst zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen, der juristisch unbedarfte Laie tappt leicht in Fallen. Die Fristen müssen nicht notwendig eingehalten werden, zunächst sollte sich ein Strafverteidiger entsprechende Akteneinsicht geben lassen.

Kann das Verfahren trotz Anklageschrift noch eingestellt werden?

Das strafrechtliche Verfahren kann auch in der mündlichen Verhandlung noch eingestellt werden, dies nach Opportunitätsgründen. Dies ist immer dann der Fall, wenn Staatsanwaltschaft und Gericht von einer Geringfügigkeit ausgehen oder wenn der Angeklagte beispielsweise Reue zeigte und sich aufrichtig bei den Geschädigten entschuldigte. Zudem kann auch nach Leistung einer Geldauflage das Verfahren eingestellt werden, wobei diese Geldauflage meist vorsieht, dass einer gemeinnützigen Organisation ein Geldbetrag gezahlt wird. Wenn das Gericht die Zahlung des Geldbetrages feststellt, wird das Verfahren endgültig eingestellt. Die Voraussetzungen für die Einstellung des Verfahrens trotz eines hinreichenden Tatverdachts ergeben sich aus den §§ 153 ff. StPO.

Wie lange dauert eine Hauptverhandlung?

Die Hauptverhandlung im strafrechtlichen Verfahren kann sich je nach Einzelfall hinziehen, wobei das Gericht jedoch den sogenannten Beschleunigungsgrundsatz zu beachten hat. Da das Verfahren für den Angeklagten wie ein Damoklesschwert über diesen schwebt, ist es rechtsstaatlich nicht geboten, das Verfahren über mehrere Monate oder gar Jahre hinweg zu betreiben. Ein zügiger Abschluss des Verfahrens wird angestrebt.

Der Gang der Hauptverhandlung ist in § 243 StPO festgelegt. Die Hauptverhandlung finde grundsätzlich statt, wenn entweder keine Einwände gegen die Erhebung der öffentlichen Klage vorgetragen werden oder wenn diese negativ durch das Gericht beschieden werden.


Brauche ich einen Verteidiger?

In jedem Falle ist es ratsam, einen Strafverteidiger mit der Verteidigung zu beauftragen. Selbst in dem Falle, dass ein hinreichender Tatverdacht nicht von der Hand zu weisen ist, kann man im Rahmen der Rechtsfolgen noch auf eine möglichst geringfügige Geldstrafe plädieren oder anderweitige Gründe anbringen, warum eine härtere Sanktion nicht mehr verhältnismäßig ist. Hierbei ist insbesondere von Relevanz, dass ein Strafverteidiger die entsprechenden Fähigkeiten und Erfahrungen besitzt, um mit dem Mandanten in jeder Lage des Verfahrens das weitere Vorgehen zu besprechen.

Der Strafverteidiger kann auch die Zeugen der Staatsanwaltschaft dergestalt befragen, dass ein möglicherweise bestehendes Lügenkonstrukt in sich zusammenfällt. Ein erfahrener Strafverteidiger kennt hier die entsprechenden Züge, um Zeugen wirklich auf den Zahn zu fühlen.

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