Zum Unterschied zwischen § 20 StGB und § 21 StGB.
Überblick über aktuelle strafrechtliche Gerichtsentscheidungen oder sonstige strafrechtliche Themen:
Zum Unterschied zwischen § 20 StGB und § 21 StGB.
Fortdauer der Untersuchungshaft.
Aufbruch zu einem besseren Strafverfahren.
...durch Blockieren eines Fahrzeugs.
Uneingeschränkte Einlegung einer Revision
Berücksichtigung alternativer Erklärungen in der Urteilsbegründung.
Zu den Voraussetzungen des Tatbestandsmerkmals „Aussetzen in hilfloser Lage“
Revision Rechtsanwalt Oldenburg
…ich mach' mir die Welt, widdewidde wie sie mir gefällt.
Strafzumessungserwägungen.
Zur Frage, welcher Strafrahmen beim Versuch zur Anwendung kommt
Es ist fehlerhaft, einen Beweisantrag wegen Bedeutungslosigkeit in der Hauptverhandlung abzulehnen, die Beweistatsache in der...
….oder: einfach kurz ins Beratungszimmer.
...auf der Stelle zur Tat hingerissen.
Oder: die Arglosigkeit der Nebenklagevertretung reloaded
Die „Arglosigkeit“ der Nebenklagevertretung
Ausnutzen der Widerstandsunfähigkeit
Revision Rechtsanwalt Lüneburg
Verlesung einer Vernehmungsniederschrift ohne Gerichtsbeschluss
Zur Auslegung des Bandenbegriffes bei Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Der freie Wille des Angeklagten, nicht die Vorstellung des Gerichts hierüber ist entscheidend.
Rechtsanwalt Revision Oldenburg
...nicht für den Angeklagten.
Revision Rechtsanwalt Lübeck
Hauptverhandlungstermine sollten mit dem Wahlverteidiger abgestimmt werden
Grundsätzlich kommt es für die Frage, wann ein Delikt verjährt, darauf an, welches Delikt konkret begangen wurde.
Das versuchte Delikt kann milder bestraft werden.
Sinn und Zweck des § 140 Absatz 1 Nr. 4 StPO.
Frühere Gewalteinwirkung als konkludente Drohung.
Zu den Anforderung an den Eventualvorsatz bei einer Brandstiftung.