Schwere der Schuld, § 17 II JGG.
Überblick über aktuelle strafrechtliche Gerichtsentscheidungen oder sonstige strafrechtliche Themen:
Schwere der Schuld, § 17 II JGG.
Anforderung an das Merkmal „Widerstandsunfähigkeit“.
Abgrenzung zu Unterschlagung, § 246 StGB.
Anforderung an die Begründung.
Besonders schwerer Fall des Diebstahls.
Schmerzensgeldangebot nicht ausreichend.
Beihilfe der Wohnungsinhaberin.
Gebäude das der Wohnung von Menschen dient.
"Gefährliches Werkzeug“ und „hinterlistiger Überfall“ i.S.d. § 224 StGB.
… oder ein gefährliches Werkzeug i.S.v. § 250 Absatz I Nr. 1b StGB.
Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes.
Aufbruch zu einem besseren Strafverfahren.
Zur Begriffsbestimmung.
Besitz sogenannter „Posing“-Bilder.
Zuständigkeit für die nachträgliche Verhängung.
Notwendige Feststellungen.
Umfang des Ermittlungsaufwandes
...zwecks Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen.
Minder schwerer Fall des Totschlags.
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.
Freiwilligkeit der Tataufgabe beim Rücktritt.
…durch Errichten einer Indoor-Cannabis-Plantage.
Strafklageverbrauch, aber kein § 265 StPO.
Ansetzen zur Tatbestandsverwirklichung & Rücktritt vom Versuch.
Anwendung bei Heranwachsenden.
Jugendstrafe: Beachtung des Erziehungsgedankens.
Schwere Gesundheitsschädigung: Bestellung eines Opferanwalts als Beistand.
Zur Abgrenzung von Fremd- und Selbstschädigung.
Prozessmaxime ade.
Körperverletzung mit Todesfolge.