Das Wirtschaftsstrafrecht ist davon geprägt, dass es zumeist um Vermögensstraftatbestände geht, allen voran der Betrug gemäß § 263 StGB sowie die Untreue gemäß § 266 StGB. Im Wirtschaftsstrafrecht ist Beschuldigter in den meisten Fällen ein Mitarbeiter, ein Angestellter, Gesellschafter oder gar Geschäftsführer eines Unternehmens, der sogenannten juristischen Person. Solange es in Deutschland kein sanktionierendes Unternehmensstrafrecht gibt, werden es stets die Organe sein, die als Beschuldigter im Ermittlungsverfahren hohe Freiheitsstrafen fürchten müssen. Exemplarisch sei hier nur der besonders schwere Betrug gemäß § 263 Abs. III Nr. 1 StGB angeführt, welcher eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten vorsieht und mit bis zu zehn Jahren bestraft werden kann. Das Tatbestandsmerkmal ,,gewerblich“ wird bei wirtschaftsbedingter Tätigkeit nahezu immer vorliegen.
Hier vertritt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Dr. Baumhöfener, ihre Interessen und entwickelt eine Verteidigungsstrategie, um für den Mandanten als Beschuldigten in einem wirtschaftsstrafrechtlichen Strafverfahren das bestmögliche Ergebnis zu erstreiten.
Wirtschaftsstrafrecht: Korruption, Insolvenzdelikte, Steuerstrafrecht
Neben den klassischen Vermögensstraftatbeständen, die unter dem Oberbegriff des Wirtschaftsstrafrechtes zu subsumieren sind, gehören auch die Themenkomplexe der Korruption, Insolvenzdelikte, Steuerstrafrecht und der Diebstahl geistigen Eigentums hierzu. In allen Gebieten zeichnet sich der in Hamburg ansässige und bundesweit tätige Strafverteidiger Dr. Baumhöfener durch langjährige Praxiserfahrung aus. Sollte es im Einzelfall ratsam und notwendig erscheinen, kann der Fachanwalt für das Strafrecht, Dr. Baumhöfener, auf ein Team ebenso spezialisierter Fach- und Prozessanwälte zurückgreifen, die auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechtes tätig sind. So ist jederzeit gewährleistet, dass dem Mandanten die optimale Verteidigung zur Seite steht. Gerade in wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren ist es wichtig, Schaden vom unternehmen abzuwenden und den guten Ruf in der Öffentlichkeit zu wahren. Das Team um Strafverteidiger Dr. Baumhöfener kann hier aufgrund der langjährigen und erfolgreichen Tätigkeit die nötigen Schritte einleiten, um dies zu gewähren. Zudem legt Rechtsanwalt Dr. Baumhöfener großen Wert darauf, die Individualinteressen des beschuldigten Mitarbeiters, Arbeitnehmers, Gesellschafters oder der Geschäftsführung gegenüber den Strafverfolgungsbehörden zu wahren und konsequent für ein faires Verfahren auf Augenhöhe einzutreten.
Schwerpunktstaatsanwaltschaften im Wirtschaftsstraffrecht
Die Relevanz des Wirtschaftsstrafrechtes lässt sich daran ableiten, dass in vielen Bundesländern sogenannte Schwerpunktstaatsanwaltschaften ausschließlich zu diesem Bereich ermitteln. Zudem gibt es am Landgericht sogenannte Wirtschaftsstrafkammern, die als Gericht über den Angeschuldigten zu urteilen haben. Strafverfahren auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechtes sind sehr umfangreich und komplex, die erfolgreiche Verteidigung bedarf spezialisierter Erfahrung, die Strafverteidiger Dr. Baumhöfener garantiert.
Strafverteidiger Dr. Baumhöfener vertritt kleine, mittelständische sowie große Unternehmen, die sich mit einem Strafverfahren konfrontiert sehen. Dabei ist es wichtig, dass bereits im frühesten Stadium des Ermittlungsverfahrens ein Strafverteidiger beauftragt wird, damit das nötige Vertrauensverhältnis aufgebaut werden kann. Nur so ist es möglich, frühzeitig die notwendigen Weichen zu stellen, die gemäß der Strafprozessordnung zulässig sind, um eine öffentliche Verhandlung zu vermeiden. Die vergangenen, größeren Wirtschaftsstrafverfahren zeigen, dass der Ruf in der Öffentlichkeit schwer beschädigt wird, was als Ziel der Verteidigung zu verhindern sein muss. Sollte es dennoch zu einer Verurteilung kommen, können sie sich auf die versierte Tätigkeit in Revisionssachen und allen anderen Rechtsmittelinstanzen verlassen, die Strafverteidiger Dr. Baumhöfener nach langjähriger Praxis als Spezialisten ausweist.
Compliance- Beratung
Zum Wirtschaftsstrafrecht gehört ebenso ein etwaiges Bußgeldverfahren, wo Rechtsanwalt Dr. Baumhöfener und sein Team ebenso mit Rat und Tat zur Seite steht. Hierbei kann auch bereits präventiv beraten werden, um schon im Vorfeld etwaige strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Neben der Verteidigung in Straf- und Bußgeldsachen kennt sich Strafverteidiger Dr. Baumhöfener auch mit Compliance- Beratung aus. Bei den Fragen der Compliance geht es insbesondere um Vermeidung von Korruption, zudem müssen unternehmensintern spezifische Abläufe integriert werden. Hat ein Unternehmen diese Grundsätze der präventiven Vermeidung strafrechtlicher Konsequenzen verinnerlicht und im täglichen Unternehmensalltag umgesetzt, kann dies zeitintensive Strafverfahren vermeiden.
Ganz gleich, in welcher Situation sich das Unternehmen oder das einzelne Organ befindet, Dr. Baumhöfener ist in Fragen des Wirtschaftsstrafrechtes der richtige Ansprechpartner.
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