Grundsätzlich kommt es für die Frage, wann ein Delikt verjährt, darauf an, welches Delikt konkret begangen wurde.
Überblick über aktuelle strafrechtliche Gerichtsentscheidungen oder sonstige strafrechtliche Themen:
Grundsätzlich kommt es für die Frage, wann ein Delikt verjährt, darauf an, welches Delikt konkret begangen wurde.
Das versuchte Delikt kann milder bestraft werden.
Sinn und Zweck des § 140 Absatz 1 Nr. 4 StPO.
Frühere Gewalteinwirkung als konkludente Drohung.
Zu den Anforderung an den Eventualvorsatz bei einer Brandstiftung.
Doppelverwertungsverbot beim Betäubungsmittelhandel.
Verfahren wegen Fäschung einer HVV-Fahrkarte.
Zu dem Merkmal "gefährliches Werkzeug".
Zur Strafzumessung beim Totschlagsversuch.
Anforderungen an die Darstellung eines alternativen Sachverhalts.
Die Anordnung der Wohnungsdurchsuchung war unverhältnismäßig.
Vereitelte Nutzungsmöglichkeit als Schaden.
Fahren unter Alkohol –bzw. Betäubungsmitteleinfluss.
Zum Begriff der Pornografie.
Ausnahme von der Regelwirkung.
Zur Flucht als Indiz für die Täterschaft.
Beachtung des Erziehungsgedankens.
Zungekuss als sexuelle Handlung?
Hinzuziehung eines Sachverständigen.
Notwendigkeit eines aussagepsychologisches Sachverständigengutachtens.
gegen die Verwertung eines Blutprobenergebnisses.
Zu den strafprozessualen Möglichkeiten.
... wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung.
Zur Strafzumessung.
bei Vollstreckung von Untersuchungshaft.
Anforderungsvoraussetzungen an die Annahme.
i.S.d. § 250 II Nr. 1 StGB
Leitsatz des Bearbeiters: Wer als Mieter einer Wohnung immer wieder Treffen duldet, bei denen Betäubungsmittel...
ZU den Voraussetzungen des § 56 StGB.
... unter bewusster Verkennung des Richtervorbehalts.