Ist das heimliche Abziehen eines Kondoms während des Geschlechtsverkehrs strafbar?
Ist das heimliche Abziehen eines Kondoms während des Geschlechtsverkehrs strafbar?
....sexueller Missbrauch von Kindern i.S.d. §§ 176 ff. StGB.
Ihnen wird ein sexueller Übergriff vorgeworfen? Erfahren Sie alles zu § 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB von erfahrenem Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht.
Ihnen wird eine sexuelle Belästigung vorgeworfen? Sie haben eine Vorladung wegen § 184i StGB erhalten? Informationen von Fachanwalt für Strafrecht.
....sexuelle Nötigung und Vergewaltigung: Der neue § 177 StGB.
Gesetzesentwurf enthält neue Straftatbestände, mit denen der sexuelle Missbrauch unter Ausnutzung besonderer Umstände erfasst wird.
Vorladung wegen Cyber-Grooming erhalten? Erfahrener Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht aus Hamburg berät Sie zu § 176 IV Nr. 3 StGB.
Neuerungen im Sexualstrafrecht, durch die die EU-Richtlinie zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung umgesetzt wurde.
...nach verbüßter Freiheitsstrafe.
Besonders im Sexualstrafrecht kann das Alter der Beteiligten über Strafbar- bzw. Straflosigkeit entscheiden.
Tatbegehung unter Missbrauch des Berufs.
...für sexuelle Handlungen, § 176 V StGB.
Der Beschluss des Kammergerichts Berlin macht deutlich, dass Ärzte und Heilpraktiker äußerst vorsichtig mit sexuellen Kontakten mit Patienten sein sollten.
Minder schwerer Fall?
…durch Ausnutzen vorangegangener Gewalt?
Kinderpornographische Inhalte: Ihnen wird der Besitz oder das Verbreiten vorgeworfen? Sie hatten eine Durchsuchung wegen § 184b StGB? Alle Antworten auf die FAQ von erfahrenem Rechtsanwalt.
BGH hält Wort bei § 252 StPO
Beurteilung der Aussagenkonstanz.
Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses.
Obhutsverhältnis.
Direkter Vorsatz.
Aussagpsychologische Begutachtung.
Feststellungen zur Zwangswirkung.
Fehlende Gewaltanwendung als strafmilderungsrund.
Anforderung an das Merkmal „Widerstandsunfähigkeit“.
Zur Begriffsbestimmung.
... und Vergewaltigung unter Verwendung eines Messers.
Rechtsanwalt Revision Oldenburg
Grundsätzlich kommt es für die Frage, wann ein Delikt verjährt, darauf an, welches Delikt konkret begangen wurde.
Frühere Gewalteinwirkung als konkludente Drohung.